Filesharing kostet US-Unis Geld
Viele US-Unis beschränken das Filesharing durch technische Maßnahmen; neue Gesetze seien nicht notwendig. In deutschen Rechenzentren hat sich die Diskussion ums Filesharing wieder etwas beruhigt.
Mehrere hunderttausend US-Dollar für Bandbreite musste manche US-Uni im akademischen Jahr 2003/2004 für die Filesharing-Aktivitäten ihrer Zöglinge ausgeben. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter einzelnen Universitäten und Colleges, die der US-Rechnungshof( General Accounting Office, GAO) veröffentlichte. Die Mehrheit der Verantwortlichen an 13 Universitäten und Colleges gaben allerdings auch zu Protokoll, dass sie die Situation insgesamt im Griff hätten. Die Studie dürfte auch als Antwort auf die Klagewelle der Recording Industry Association of America (RIAA) gegenüber den universitären Rechnernetzen gedacht sein.
Die befragten Institutionen gaben in der Studie an, dass sie die den Umfang der Filesharing-Aktivitäten technisch begrenzen und ihre Netze auch gezielt auf das Ausmaß hin überwachen. Überraschend sind die Unterschiede hinsichtlich der von den Verantwortlichen genannten Prozentzahlen. Sie reichen von sehr geringer Nutzung (0 bis 9 Prozent) bis zu praktisch ausschließlicher Nutzung der universitären Rechnernetze fürs Filesharing (90 bis 100 Prozent). Die Vermutung liegt nahe, dass die Angaben auch die jeweiligen politischen Einstellungen der befragten Rechenzentren zum Thema widerspiegeln. Alle Unis versicherten, dass sie ihre Studierenden in Kampagnen für das Thema sensibilisiert haben oder dies planen. Wer beim illegalen Tausch urheberrechtlich geschützten Materials erwischt wird, muss mit der zeitweiligen oder dauerhaften Schließung seines Accounts rechnen.
Nach dem Gesetz können Raubkopien und Verletzung des Urheberrechts für die US-Studierenden teuer werden, Gefängnisstrafen und Schadenersatzforderungen bis 150.000 Dollar sind drin. Eine ganze Phalanx von Behörden kümmert sich um das Thema, allen voran national und international besetzte Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bereichen wie "Computerkriminalität/Geistiges Eigentum". Unterstützt werden Staatsanwälte dabei von verschiedenen zuständigen Behörden, vom Ministerium für Heimatschutz bis hin zum "Nationalen Koordinationsrat zur Verfolgung von Straftaten im Bereich Geistiges Eigentum". Die RIAA, die Business Software Alliance und die Software and Information Industry Association belieferten die Bundesbehörden mit Belastungsmaterial, schreibt die GAO. Ein Mehr an Gesetzen, so hält der Bericht fest, werde von den beteiligten Behörden derzeit allerdings nicht für notwendig erachtet.
In deutschen Rechenzentren habe sich die Diskussion ums Filesharing wieder etwas beruhigt, sagte Manfred Seedig, Geschäftsführer des Hochschulrechenzentrums in Kassel und Vorsitzender des Dachverbandes Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung (ZKI). "Einige Universitäten haben nicht zuletzt wegen der hohen Datenraten mit einer Sperrung der entsprechenden Ports reagiert. Ich glaube aber auch, dass inzwischen das Bewusstsein der Nutzer für das Thema geschärft wurde. Die Leute wissen, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen." Im übrigen, meinte Seedig, wolle man die positiven Aspekte von Peer-2-Peer-Anwendungen durchaus nutzen und damit experimentieren. Von ähnlichen Klagewellen wie in den USA sei man hierzulande bislang verschont geblieben. (Monika Ermert) / (jk)