Lehrer zahlt Schadenersatz wegen Song-Angeboten in Tauschbörsen
Die deutschen Phonoverbände melden einen neuen Erfolg bei ihrem juristischen Vorgehen gegen Anbieter in Online-Tauschbörsen.
Die deutschen Phonoverbände melden einen neuen Erfolg bei ihrem juristischen Vorgehen gegen Anbieter in Online-Tauschbörsen: Ein Lehrer aus dem Raum Stuttgart hat sich in einem Vergleich zur Zahlung von 10.000 Euro verpflichtet, die laut deutscher Sektion der IFPI Verfahrenskosten und Schadenersatz decken. Bekannt wurde das Verfahren gegen den 57-Jährigen parallel zu dem Urteil gegen einen Auszubildenden, den der Musikindustrieverband wegen des Anbietens von Songs in Tauschbörsen vor den Kadi gezerrt hatte.
Nun teilte die IFPI bei der Bekanntgabe des Vergleichs mit, der Lehrer habe rund 2.000 urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Tauschbörsen angeboten. Dies habe der Mann auch zugegeben. Im Mai habe eine Hausdurchsuchung stattgefunden, bei der zwei Computer des 57-Jährigen beschlagnahmt wurden. Mit dem Vergleich im Zivilverfahren ist das Strafverfahren für den Lehrer allerdings noch nicht beendet; es soll kurz vor dem Abschluss stehen.
Dass der Lehrer nur 20 Original-CDs besaß, ist für die IFPI Hinweis genug, dass möglicherweise mindestens 1.000 Songs bereits aus illegalen Quellen gekommen seien. Die zunehmende Verfügbarkeit von kommerziellen Online-Musikdiensten dürfte der Branche hier aber zunehmend einige Argumentationsschwierigkeiten bescheren -- sowohl DRM-geschützte Angebote, aber gerade auch die Verfügbarkeit von MP3-Dateien in legalen Online-Musikdiensten wie EMusic machen diese Begründungen für bereits angedrohte weitere Klagen immer fragwürdiger. (jk)