Victory für Ackermann und Co.: Mannesmann-Prozess endet mit Freisprüchen

Das Gericht sah die Untreue-Vorwürfe im Verfahren um die Millionenzahlungen nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone als nicht erwiesen an.

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Von
  • Torge Löding

Auch wenn viele Beobachter daran Anstoß genommen hatten: Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank, hat sein "Victory"-Zeichen zu Beginn des wohl spektakulärsten Wirtschaftsprozesses in der Geschichte der BRD offenbar nicht umsonst gemacht. Heute früh endete der Prozess nach mehr als sechs Monaten mit Freisprüchen für ihn und die weiteren fünf Angeklagten.

Seit Anfang des Jahres mussten sich sechs führende deutsche Manager und Gewerkschafter wegen Untreue oder Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. Angeklagt waren unter anderem Ackermann der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Insgesamt geht es um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren geflossen sind. Die Angeklagten hätten ihre Pflicht zu einem treuhänderischen Umgang mit dem Konzernvermögen verletzt, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

"Die Angeklagten werden freigesprochen", sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer. Das Gericht sah die Untreue-Vorwürfe als nicht erwiesen an. Das kam nicht überraschend, bereits im März hatte die Richterin dies in Aussicht gestellt. In der Urteilsbegründung hieß es, das Gericht sei nur für die Beurteilung des Straftatbestandes zuständig gewesen. Ein Urteil über unternehmerische oder ethische Entscheidungen sei nicht zu fällen gewesen. Wie schon zuvor während der Verhandlung hieß es, die Millionenzahlungen seien möglicherweise teilweise nach dem Aktienrecht unzulässig gewesen; dies sei aber ein zivilrechtliches Problem, es sei aber keine strafbare Untreue erkennbar. Richterin Koppenhöfer merkte zudem an, dass noch niemals in ihrer 25-jährigen Laufbahn so viel Einfluss auf ein Verfahren zu nehmen versucht worden sei.

Die Staatsanwaltschaft will über eine Revision offiziell nach Vorlage der Urteilsbegründung entscheiden; angeblich soll man intern eine Revision vor dem Bundesgerichtshof aber bereits vorbereiten. (tol)