Microsoft droht Rückschlag im EU-Rechtsstreit

Microsoft soll gegenüber dem Europäischen Gerichtshof nachweisen, in welchem Umfang genau der Konzern sein geistiges Eigentum durch die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter gefährdet sieht.

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Von
  • Torge Löding

Bis Ende kommender Woche soll Microsoft gegenüber dem Europäischen Gericht Erster Instanz nachweisen, in welchem Umfang genau der Konzern den Schutz seines geistigen Eigentums durch die Entscheidung der Wettbewerbshüter der europäischen Kommission gefährdet sieht. Microsoft habe bislang nicht nachgewiesen, dass die Entscheidung Brüssels gegen das Unternehmen dessen Urheberrechte gefährde, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Berufungsverfahren, berichtet die Financial Times Deutschland. Der Konzern führt eine Klage gegen die von der EU-Kommission verhängten Sanktionen; unter anderem entschied die Kommission, dass Microsoft wegen Wettbwerbsverstößen ein Rekordbußgeld in Höhe von 497,2 Millionen Euro zahlen muss.

Das Bußgeld hatte Microsoft fristgerecht an die EU-Kommission überwiesen. EU-Wettbewerbsbußgelder müssen beglichen werden, auch wenn Unternehmen gegen die Entscheidung vor dem Luxemburger EU-Gericht klagen. Microsoft hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission Widerspruch eingelegt und später auch die Aussetzung der Auflagen beantragt; nachdem die EU-Kommission diese Auflagen aussetzte, stand aber dennoch erst einmal die Zahlung des Bußgelds an. Eine entsprechende Belastung hatte Microsoft bereits in den Bilanzen für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahrs ausgewiesen.

Die EU-Kommission hatte im März entschieden, Microsoft wegen Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu belangen. Zur Begründung hieß es, dass die Kommission nach "gewissenhaften und umfangreichen Nachforschungen" sowie drei Beschwerden von Konkurrenten zu dem Schluss gekommen sei, dass der Konzern wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen.

Neben der mit 497.196.304 Euro höchsten Geldbuße, die in der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde, sollte Microsoft einige Auflagen einhalten. Der Konzern müsste, wenn die Entscheidung der Kommission Bestand hat, die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Microsoft müsste zudem PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit geben, Windows auch ohne Microsofts Media-Player zu erwerben.

Prozessbeobachter deuten die Anordnung des Richters als deutlichen Rückschlag für Microsoft. Der Softwarekonzern müsse nun seine Verteidigungsstrategie überdenken. (tol)