Blizzard darf unautorisierte Online-Spieleserver blocken

Der Spieleentwickler Blizzard Entertainment, eine Tochter des Medienkonzerns Vivendi, hat im Prozess um die "Reinerhaltung" seiner Online-Spieleportale beim US-Bundesbezirksgericht von Missouri Recht zugesprochen bekommen.

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Von
  • Daniel Lüders

Der Spieleentwickler Blizzard Entertainment, eine Tochter des Medienkonzerns Vivendi, hat im vielbeachteten Prozess um die "Reinerhaltung" seiner Online-Spieleportale beim US-Bundesbezirksgericht von Missouri Recht zugesprochen bekommen. Der Fall drehte sich im wesentlichen um die Rechtmäßigkeit des Tools BnetD, das von einem Internet-Provider aus St. Louis mit Namen Internet Gateway entwickelt und kostenlos zum Dowload bereit gestellt wurde.

Mit diesem Programm ist es möglich, Online-Matches von Spielen wie etwa dem Rollenspiel Diablo II zu hosten, ohne dabei die Battle.net-Server von Blizzard in Anspruch zu nehmen. Als Argument für den Vertrieb des Programms gab der Internet-Provider an, dass die Wettbewerbe auf den Blizzard-Portalen von Cheatern durchsetzt seien und man Spielern lediglich die Möglichkeit eines fairen Kampfes eröffnen wolle.

Der Richter Charles Shaw folgte allerdings der Rechtsauffassung von Blizzard Entertainment, wonach das Tool sowohl Teile der Endbenutzerlizenz als auch des US-Copyrightgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletze. Durch das Urteil wird der weitere Vertrieb von BnetD damit untersagt. (dal)