Schweizer Regulierer startet Wimax-Anhörung

Die bis zum 30. April 2005 laufende Konsultation lässt die Technik für den drahtlosen Breitbandzugang offen, doch entsprechen die vorgesehenen Frequenzbänder zwei der drei vom Wimax-Forum definierten Profile.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Das Schweizerische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Konzessionsvergabe für den drahtlosen Breitbandanschluss (zum Beispiel Wimax) eröffnet. Damit will das BAKOM den interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und die Bedürfnisse und Absichten der betroffenen Akteure erfahren. Das Verfahren dauert bis zum 30. April 2005, die Konsultationsunterlagen sind als PDF zugänglich. Im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) bereitet das BAKOM derzeit das Verfahren für eine mögliche Vergabe von Konzessionen für den drahtlosen Breitbandanschluss vor. Eine vergleichbare Anhörung hatte die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) bis Februar 2005 durchgeführt.

Auf Grundlage der Anhörungsergebnisse will der Schweizer Regulierer über die Art des Ausschreibungsverfahren (Auktion oder Kriterienwettbewerb) entscheiden sowie die Zahl möglicher Konzessionen und die Bandbreite je Konzession festlegen. Basierend auf den Ergebnissen der Konsultation wird das BAKOM der ComCom bis zum Sommer 2005 Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Das Konsultationsverfahren bedeutet keine Vorabfestlegung auf einen bestimmten Standard: Unter BWA (Broadband Wireless Access) versteht das BAKOM den "drahtlosen Breitbandanschluss an ein Fernmeldenetz zum Beispiel für den Zugang zum Internet" -- BWA sei eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene drahtlose Zugangstechnologien wie WLL (Wireless Local Loop), FBWA (Fixed Broadband Wireless Access) oder MBWA (Mobile Broadband Wireless Access), Wimax (Wimax-Forum) und HiperMAN (ETSI).

Für den Aufbau einer Infrastruktur mit Hilfe der genannten Technologien sollen in der Schweiz Frequenzen im 3,5 GHz-Band (gegenwärtig teilweise durch WLL-Konzessionen belegt) oder im 5,7 GHz-Band (derzeit nicht verfügbar) genutzt werden. Diese Frequenzbänder entsprechen zwei der drei vom Wimax-Forum definierten Profile. Im Übrigen können nach Angabe des BAKOM seit dem 1. Februar 2005 ohne Konzession Frequenzen ausschliesslich für "Inhouse"-Anwendungen (5,15 - 5,35 GHz mit einer max. Leistung von 200 mW eirp) und andere Frequenzen für "Outdoor"- und "Inhouse"-Anwendungen (5,47 GHz - 5,725 GHz mit einer maximalen Leistung von 1 W eirp) verwendet werden. (ssu)