Premiere gegen TCU: Tauschbörse für TV-Streams vorerst verboten
Die Software "Byte Tornado" und die Tauschbörse "Cybertelly", gegen die Premiere vorging, sollen den kostenlosen und anonymen Tausch von Fernsehinhalten ermöglichen.
Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik (TCU) hat das Hamburger Landgericht den Vertrieb einer TCU-Software für eine TV-Stream-Tauschbörse vorerst verboten. Das Gericht bestätigte am Dienstag gegenüber dpa eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU beziehungsweise gegen die Tauschbörse Cybertelly. Die Koblenzer Firma darf auch nicht damit werben, dass ihre Software "kostenloses Pay-TV" ermögliche.
"Byte Tornado" und die darauf aufsetzende Tauschbörse Cybertelly, gegen die Premiere vorging, sollen den kostenlosen und anonymen Tausch von Fernsehinhalten ermöglichen -- allerdings ist die technische Umsetzung eines solchen Vorhabens nicht ganz trivial Vor dem eigentlichen Tausch soll die Software die aufgenommenen Bilder in Streifen schneiden und mit einem Zeitstempel versehen. Die Software des Empfängers soll nun die einzelnen Streifen zusammensuchen und wieder zu einem Bild zusammensetzen. Premiere störte sich daran, dass sich die Software auch dazu einsetzen ließe, um ihre kostenpflichtige Programme nach der Dekodierung im PC über das Internet zu verteilen.
Die Entwickler der Tauschbörse stritten im Gerichtsverfahren mögliche Gefahren der Urheberrechtsverletzung nicht ab, verwiesen aber darauf, dass es die Aufgabe von Premiere sei, einzelne Einspeiser illegaler Streams zu ermitteln. Auf den Webseiten lässt TCU dann auch als Disclaimer verlauten: "Wenn wir von Übertragung von Pay-TV-Sendern sprechen, dann ist damit ausschließlich eine Übertragung im Auftrag der Pay-TV-Sender und mit Erlaubnis der Rechteinhaber gemeint." Petra Bauersachs, Chefin von TCU, erklärte gegenüber heise online, dass ihr die Verfügung noch nicht vorliege, dass man sich aber auf jeden Fall weiter vor Gericht gegen die Ansprüche von Premiere wehren werde.
Bekannt wurde TCU durch einen jahrelangen Streit mit dem Privatsender RTL um einen TV-Werbeblocker namens "Fernsehfee", der Werbespots ausblendet beziehungsweise das Fernsehgerät automatisch auf einen Sender umschaltet, auf dem zu dieser Zeit keine Werbung läuft. Im Juni 2004 hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe schließlich den Verkauf erlaubt. (jk)