Elektronische Rechnungen: realitätsfremde Vorgaben des Gesetzgebers

Elektronisch ĂĽbermittelte Rechnungen sollen Aufwand und Geld sparen. Doch wer dabei gesetzeskonform vorgehen will, muss erheblichen technischen Aufwand treiben.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • JĂĽrgen Seeger

Elektronisch ĂĽbermittelte Rechnungen sollen Aufwand und Geld sparen, digitale Signaturen dabei, so der Gesetzgeber, fĂĽr Rechtssicherheit sorgen und BetrĂĽgereien beim Vorsteuerabzug verhindern. In der Praxis herrscht aber sowohl bei Firmen als auch bei Ă„mtern Verwirrung und Unwissenheit, schreibt das IT-Magazin iX in seiner aktuellen Ausgabe.

FrĂĽher faxte der Handwerker, der die Heizung reparierte, seine Rechnung durch und alles war gut. Heute wird eine Rechnung fĂĽr den Vorsteuerabzug nur noch dann anerkannt, wenn sie von Standard-Fax zu Standard-Fax ĂĽbertragen wurde und beide Beteiligten die Originalpapiervorlage aufbewahren. Wird die Rechnung vom oder zum Faxserver ĂĽbertragen, gilt sie als elektronisch ĂĽbermittelt und bedarf laut Gesetzgeber einer qualifizierten digitalen Signatur -- fĂĽr kleine Handwerksbetriebe ein unvertretbar hoher Aufwand.

Ein Aufwand, den auch große Unternehmen scheuen: Um erst gar keinen Anspruch auf eine Signatur an der grundsätzlich per E-Mail übermittelten Rechnung aufkommen zu lassen, stellt beispielsweise eBay kurzerhand allen Vorsteuerabzugsberechtigten eine Nettorechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Bei 1&1 hat der Rechnungsempfänger die Wahl zwischen einer kostenlosen, aber unsignierten elektronischen Rechnung oder einer Papierrechnung -- letzteres gegen Aufpreis von 1,50 Euro. Da jedoch der Leistungserbringer gemäß BGB § 242 im Allgemeinen und nach § 14 UstG gegenüber Unternehmern im Besonderen verpflichtet ist, eine steuerrechtlich anerkannte, ordnungsgemäße Rechnung zu stellen -- was bei einer elektronischen Rechnung ohne Signatur definitiv nicht der Fall ist --, ist die Praxis, für die dem Kunden zustehende Papierausgabe eine Gebühr zu fordern, rechtlich höchst zweifelhaft.

Viele Firmen behelfen sich mit jährlichen Sammelrechnungen auf Papier oder ignorieren das Thema digitale Signatur gänzlich. Auch die meisten Empfänger scheren sich wenig um die Form der Rechnung, drucken sie kurzerhand aus und reichen sie beim Finanzamt ein -- in der Regel ohne Probleme. Denn längst nicht alle Finanzämter wissen um die rechtlichen Vorgaben bei elektronischen Rechnungen, wie eine Stichprobe von iX zeigte.

"Wenn der Gesetzgeber Prozesse und Verwaltungsvorgänge mit technischen Mitteln vereinfachen möchte, kann es sicherlich nicht schaden, alle praxisrelevanten Konsequenzen zu berücksichtigen" wertet iX die gesetzlichen Bemühungen in Sachen E-Commerce.

Der vollständige Artikel ist nachzulesen in iX 6/05, ab heute am Kiosk oder per Direktbestellung erhältlich. (js)