Unerwünschte Telefonwerbung nimmt zu [Update]

Unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss sind meist lästig. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 563 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Sven Appel
  • dpa

Sie preisen Sonderauslosungen beim Lotto an, wollen Geldanlagen schmackhaft machen oder Wein verkaufen; unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss sind meist lästig. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar, sagt Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Verbraucherrecht: Der Bundesgerichtshof habe Werbeanrufe bei Verbrauchern verboten. Doch weil viele Betroffene sich scheuen, gegen die so genannten Cold Calls über Mehrwertdienstenummern vorzugehen, setzen viele Unternehmen weiterhin auf die verbotene Werbung. Und einen sicheren Schutz davor gibt es nicht.

Wer die Rufnummer des Anbieters besitzt, kann diese allerdings an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn weiterleiten. "Es genügt, dazu noch in ein oder zwei Sätzen den Sachverhalt zu schildern. Wir sorgen dann dafür, dass dieser Anrufer nicht noch einmal anruft. Natürlich gilt das nur für Mehrwertdienstenummern", sagt Pressesprecher Rudolf Boll.Dies gilt für unaufgeforderte Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und SMS. Entscheidend sei jedoch, dass eine Telefonnummer vorliegt, mit Hilfe derer sich die Spur zum Werbenden zurückverfolgen lässt.

Die Verbraucherzentralen gehen mit Unterlassungsklagen gegen die Cold Calls vor. "Dafür benötigen wir jedoch eine Eidesstattliche Versicherung der Betroffenen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Wichtig ist allerdings auch ein Beweis dafür, wer angerufen hat. "Dazu muss der Angerufene zum Schein auf das Anliegen des Anrufers eingehen", rät Hörmann. So bekomme man eventuell die Telefonnummer oder gar schriftliche Unterlagen zugeschickt. Sonst könne das Unternehmen später alles abstreiten.

Es sind nicht nur kleine Unternehmen, die auf Telefonwerbung bauen: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Hörmann zufolge erst kürzlich einen großen Internetanbieter verklagt. Dieser habe systematisch Kunden angerufen beziehungsweise von einem Call-Center anrufen lassen, um sie zu einer Umstellung oder Erweiterung ihrer Telefondienstleistungen zu überreden. Das sei nicht erlaubt. Die Liste der Unternehmen, die per Telefon werben oder geworben haben, ist abwechslungsreich: Darauf stehen zum Beispiel eine Weinkellerei, Zeitschriften-Abo-Dienste und Finanzdienstleister. Häufig werden die Werbeanrufe auch als Umfrage oder Spendensammlung getarnt.

Wer sich mit den Telefonwerbern nicht abgeben will, kann natürlich auch einfach auflegen. Doch die Chancen, dass die Unternehmen ihr Treiben auf Grund einer Einstweiligen Verfügung unterlassen, stehen laut Rechtsanwalt Niko Härting gut: "Mit der Einstweiligen Verfügung ist bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld fällig", erklärt der Jurist. So wird zumindest der betreffende Verbraucher nicht weiter belästigt.

Siehe dazu auch in Telepolis:

(Sven Appel, dpa) / (tol)