BGH gibt thüringischer Klinik im Streit um Internetadresse Recht

Im Streit zwischen zwei Krankenhäusern um die Internetadresse hufeland.de hat der Bundesgerichtshof nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" entschieden.

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  • dpa

Im Streit zwischen zwei Krankenhäusern um die Internetadresse hufeland.de hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klinik in Thüringen Recht gegeben. Das Hufeland Krankenhaus Bad Langensalza habe den Domainnamen zuerst angemeldet, der auf den als Begründer des Naturheilverfahrens geltenden Arzt Christoph Wilhelm Hufeland hinweist. In einem Urteil vom Donnerstag gaben die Karlsruher Richter dem Krankenhaus den Vorzug vor der Hufelandklinik im baden-württembergischen Bad Mergentheim, die gegen den Internetauftritt der thüringischen Kollegen geklagt hatte. (Aktenzeichen: I ZR 288/02 vom 23. Juni 2005)

Aus Sicht des Karlsruher Gerichts stehen beiden Kliniken die gleichen Rechte an der Verwendung des Namens Hufeland zu. Die baden-württembergische Klinik für Krebskranke hat "Hufeland" als Marke eintragen lassen, während das thüringische Krankenhaus das Schlagwort schon zu DDR-Zeiten verwendet hatte. Deshalb gelte für die Internetanmeldung der Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss den Fall aber noch abschließend entscheiden. (dpa) / (jk)