Japan: Überspringen von Werbung verstößt angeblich gegen das Urheberrecht

Im Vorfeld des neu ins Leben gerufenen "TV Commercial Day" will der Präsident der japanischen Vereinigung der Privatfernseh-Betreiber im Spulen über TV-Spots einen Gesetzesverstoß erkannt haben.

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Von
  • Nico Jurran

Im Vorfeld des neu ins Leben gerufenen "TV Commercial Day" am 28. August (dem Tag der Ausstrahlung des ersten TV-Werbespots) will der Präsident der japanischen Vereinigung der Privatfernseh-Betreiber (National Association of Commercial Broadcasters) im Spulen über Werbespots hinweg einen Gesetzesverstoß erkannt haben. So stellen laut Hisashi Hieda das eigentliche Programm und die Werbeblöcke eine untrennbare Einheit dar, die der Zuschauer folglich als Ganzes genießen müsse, berichtet der Nachrichtenservice Japan Today.

Hieda reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von Festplatten-Recordern, die dem Zuschauer die Möglichkeit bieten, in 15-Sekunden-Schritten über nicht erwünschte Passagen zu springen. Der Sony-Recorder RDR-HX910 (ein Test erscheint in der kommenden Ausgabe 16/05 von c't) bietet sogar eine automatische Kapitelmarkierung, bei der die Marken anhand von Bild- und Tonwechseln gesetzt werden -- was dem Zuschauer letztlich beim Überspringen beziehungsweise Herausschneiden von Werbeblöcken hilft.

Auch wenn man selbst Werbung im Fernsehen schalte, könne man sich den Wünschen potenzieller Käufer nicht verschließen, erklärte ein Sony-Sprecher, über die angebliche Urheberrechtsverletzung durch Werbezeitüberspringung befragt. Ebensowenig könne man sich darin einmischen, wie die Anwender das (als Ganzes) aufgezeichnete Programm anschauen. (nij)