Infineon-Rechtsabteilung beschäftigte sich mehrmals mit Korruptionsvorwürfen
Die Rechtsabteilung von Infineon hat seit dem Frühjahr 2004 mehrmals die Schmiergeldvorwürfe gegen den inzwischen zurückgetretenen Vorstand Andreas von Zitzewitz untersucht, geht aus einer Chronologie des Unternehmens hervor.
Die Rechtsabteilung von Infineon hat sich seit dem Frühjahr 2004 mehrmals mit den Schmiergeldvorwürfen gegen den inzwischen zurückgetretenen Vorstand Andreas von Zitzewitz beschäftigt. Aufsichtsratschef Max Dietrich Kley sei immer wieder vom Justiziar über den Stand der Ermittlungen informiert worden, heißt es in einer Chronologie des Unternehmens, die der dpa vorliegt. "Aus keiner dieser Einschätzungen ergaben sich Anhaltspunkte, geschweige denn Belege für ein Fehlverhalten von Herrn Dr. von Zitzewitz", heißt es darin allerdings.
Zitzewitz soll 259.000 Euro Schmiergeld von der Schweizer Firma BF Consulting kassiert haben. Nach einer Durchsuchungsaktion in der vergangenen Woche sieht sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Verdacht bestätigt. Im Umfeld des Unternehmens und von Aktionärsschützern wurde kritisiert, dass Kley nach Bekanntwerden der Vorwürfe zu wenig unternommen habe. So habe Infineon trotz einer Eidesstattlichen Versicherung nicht von sich aus die Behörden eingeschaltet. Der Chronologie zufolge wurden die Behörden nicht informiert. Die Staatsanwaltschaft wurde nach eigenen Angaben auf Grund der Presseberichte im vergangenen November aktiv.
Das Unternehmen räumt ein, dass Ex-Vorstandschef Ulrich Schumacher Ende März 2004 einen Tag vor seinem Rausschmiss den Aufsichtsratschef über die Vorwürfe gegen Zitzewitz informiert hat. Dabei habe er auch eine Art Eidesstattliche Versicherung des BF-Consulting-Chefs Ralf-Udo Schneider präsentiert, in der dieser angab, so genannte "Kick Back"-Zahlungen an Zitzewitz geleistet zu haben. Auf diesem Weg sollen Zahlungen von Infineon an die Agentur teilweise an Zitzewitz zurückgeflossen sein.
Kley habe Zitzewitz sofort mit den Vorwürfen konfrontiert, heißt es in der Chronologie. Dieser habe aber erklärt, die Behauptungen über Zahlungen an ihn seien unwahr. Zudem habe Kley noch am selben Tag den Justiziar von Infineon um eine Prüfung der Vorwürfe gegeben. Zusätzlich sei auch noch ein externer Anwalt als Gutachter eingeschaltet worden. Infineon argumentiert nun, Schneider habe keine Beweise für seine Vorwürfe vorlegen können oder wollen. Auch hätten die interne wie die externe Überprüfung keine Belege ergeben. Am 22. April 2004 habe der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats die Ergebnisse der Untersuchungen diskutiert. Die Aufsichtsräte seien unter anderem wegen der fehlenden Beweise und Zweifeln an der Glaubwürdigkeit von Schneider zu dem Schluss gekommen, dass "kein Anlass für eine Abberufung von Dr. v. Zitzewitz wegen Pflichtverletzung vorlag".
Als im November im Umfeld einer Verhandlung in einem Rechtsstreit zwischen Infineon und BF Consulting die Vorwürfe erneut in die Presse kamen, bat Infineon Schneider laut Unternehmensangaben erneut um Beweise. In der Infineon-Rechtsabteilung wurde vermutet, dass mit den Gerüchten in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Agentur Druck auf Infineon ausgeübt werden sollte. Die Rechtsabteilung habe die Vorwürfe dennoch erneut geprüft. Da es keine neuen Hinweise gab, habe Kley die Gerüchte als "böse Verleumdung" bezeichnet. Auch spätere Überprüfungen hätten keine Beweise ergeben. (dpa) / (jk)