Bundesregierung verteidigt Kosten des Projektes "Virtueller Arbeitsmarkt"
Im Zuge der Ausschreibung habe die Bundesagentur für Arbeit den Firmen keine abschließende, verbindliche Leistungsbeschreibung vorlegen können.
Die Bundesregierung hat sich am 19. Juli in einer noch nicht veröffentlichten Antwort (Bundestagsdrucksache 15/5926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Projekt "Virtueller Arbeitsmarkt" der Bundesagentur für Arbeit geäußert. Die Liberalen hatten unter anderem gefragt, warum die Kosten, die für das Projekt bislang veranschlagt werden, das Volumen der Ausschreibung erheblich überstiegen, ohne dass sich ein Erfolg durch schnellere und effiziente Vermittlung eingestellt habe. Die FDP erkundigte sich zudem, welche Aspekte für die Auswahl des Unternehmens Accenture als Auftragnehmer und Projektträger maßgeblich gewesen seien. Hintergrund ist eine Rüge des Bundesrechnungshofes vom Februar dieses Jahres: Er hatte Zweifel geäußert, ob die von 65 auf 98 Millionen Euro aufgestockte Vertragssumme ausreichen werde, den Projektauftrag zu erfüllen.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Gerd Andres, hat nun geantwortet, die Bundesagentur für Arbeit habe das Projekt im August 2002 im Rahmen einer Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben, woraufhin sich 90 Firmen innerhalb von 29 Konsortien beworben hätten. 20 Personen seien an der Auswertung der Angebote beteiligt gewesen. Nur vier Firmen hätten die vorher definierten Eignungskriterien erfüllt und seien, weil sie von unterschiedlichen Annahmen über die Beteiligung der Arbeitsagentur ausgegangen waren, schließlich noch einmal aufgefordert worden, auf einer vereinheitlichten Basis eine neue Preiskalkulation zu machen. Die Firma Accenture habe das preislich günstigste und fachlich fundierteste Angebot vorgelegt und daher nach Ende der Einspruchsfrist am 11. Februar 2003 den Zuschlag erhalten.
Die Arbeitsagentur habe zwar vor der Ausschreibung eine Kostenkalkulation auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen erstellt. Der "innovative Charakter des Vorhabens" habe aber eine abschließende, verbindliche Leistungsbeschreibung nicht zugelassen. Das sei die wesentliche Ursache für die Kostensteigerung. Drei Jahre vor der Produkteinführung habe man Nutzungsintensität, Ausstattungsmerkmale, Technologieentwicklung, Hardware und Leitungskapazitäten nicht exakt definieren können. Hinzu seien Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben gekommen. Die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung seien dabei aufgrund der Gesetzeslage nur gering gewesen.
Der virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Job-Roboter und dem internen EDV-System VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem). Zurzeit enthält der Jobpool der Arbeitsagentur etwa 250.000 Stellen aus der Arbeitsvermittlungs-Datenbank der Agentur, 53.000 von Arbeitgebern selbst eingestellte Angebote und die Ausbildungsdatenbank von 81.000 Stellen. Zusammen mit den Beständen assoziierter Jobbörsen kommen so rund 398.000 vermittelbare Stellen zusammen. Um diese ringen aktuell 2.394.000 von der Agentur registrierte Bewerber, sowie die weiteren Arbeitslosen, die von Kommunen betreut werden.
Der Job-Roboter durchsucht sowohl die BA-Jobbörse als auch das Internet und wertet pro Nacht rund 420.000 Unternehmens-Homepages aus. Er greift nicht auf Stellenangebote von Jobbörsen und Zeitungsverlagen zu. Zusätzlich zur BA-Jobbörse können die Vermittler zurzeit damit rund 80.000 Arbeits- und 13.000 Ausbildungsstellen im Internet identifizieren und Arbeitssuchende informieren. Der Job-Roboter ist nur für die interne Unterstützung entwickelt worden –- wie die Arbeitsagentur mitteilt, lassen die Lizenzen auch nur eine interne Anwendung zu. Insgesamt seien damit seit Dezember 2003 über 23 Millionen Homepages nach Stellenangeboten durchsucht worden. (fm)