Kinder geben jährlich fast 300 Euro für ihr Handy aus

Die jüngste "Kids-Verbraucheranalyse" hat ergeben, dass sich 43 Prozent der 10- bis 13-Jährigen Klingeltöne auf das Handy laden und sich 22 Prozent auf diese Weise neue Bilder besorgen.

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Von
  • dpa

Eltern sollten die Handy-Rechnung ihrer Kinder regelmäßig überprüfen. Für so genannte Mehrwertdienste brauchen Mobilfunkbetreiber bei Kindern unter 18 Jahren die Einwilligung der Eltern, erläutert Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg. Posten für Services, denen sie nicht zugestimmt haben, müssen Eltern auf der Handy-Rechnung nach Ansicht von Castello nicht bezahlen.

Die jüngste Kids-Verbraucheranalyse des Berliner Egmont Ehapa Verlages hat ergeben, dass Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 13 Jahren in Deutschland im Durchschnitt fast 300 Euro im Jahr für ihr Handy ausgeben. Nach der Kids-Verbraucheranalyse laden sich 43 Prozent der 10- bis 13-Jährigen Klingeltöne auf das Handy, 22 Prozent besorgen sich auf diese Weise neue Bilder.

Ein weiterer großer Kostenfaktor sind nach Angaben von Castello kommerzielle SMS-Chats. Auch diese Posten müssten Eltern in Handy- Rechnungen nicht bezahlen, wenn den Kindern in den Angeboten vorgegaukelt wurde, es handele sich um private Chats, erklärt die Verbraucherschützerin. 46 Prozent der 10- bis 13-Jährigen verschicken mehr als zehn SMS pro Woche. In der Gruppe der 6- bis 9-Jährigen liegt der Anteil bei 19 Prozent.

Nach der Kids-Verbraucheranalyse zahlen die Eltern von 41 Prozent der 6- bis 9-Jährigen und von 24 Prozent der 10 bis 13-Jährigen die vollen Kosten für die Handyrechnung. Rund die Hälfte beider Altersgruppen übernimmt die Kosten zum Teil selbst. Mehr als 80 Prozent der 6- bis 13-Jährigen telefonieren nach der Analyse mit einer Prepaid-Karte.

Die im Voraus bezahlten Karten helfen nach Ansicht der Verbraucherschützerin allerdings nicht, die Handy-Rechnung von Kindern zu reduzieren. Diese Bezahlweise sei keine gute Lösung, weil Gesprächstarife und SMS-Preise meist teurer sind als bei Verträgen. Am besten seien Entgeltbegrenzungen bei Handyverträgen. Diesen Service bieten Mobilfunkanbieter allerdings bislang kaum an, obwohl sie es nach der deutschen Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) müssten. Flatrates eignen sich nach Angaben von Castello nur dann, wenn sie zum Telefonverhalten des jeweiligen Kinder passen. (dpa) / (anw)