EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Kommissionsplan zu Vorratsdatenspeicherung
Peter Johan Hustinx meint, eine obligatorische, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten würde einen massiven Einfluss auf europäisches Datenschutzrecht haben und dabei auch bestehende Grundrechte berühren.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx fordert den Einbau hoher Hürden in eine mögliche europäische Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (PDF-Datei). Hustinx meint in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung, eine obligatorische, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten würde einen massiven Einfluss auf europäisches Datenschutzrecht haben und dabei auch bestehende Grundrechte berühren.
"Die gesellschaftlichen Verhältnisse mögen sich nach den Terroranschlägen geändert haben", heißt es in dem Bericht, "aber das darf nicht den Effekt haben, dass derzeit gesetzlich vorgesehene hohe Schutzstandards beschädigt werden". Der Schutz durch geltendes Recht habe unabhängig von aktuellen Ansprüchen der Strafverfolgung Vorrang. Für den Fall, dass Kommission und Parlament trotz bestehender Bedenken eine Richtlinie ansteuern, fordert der EU-Datenschützer eine Reihe von Garantien für den Datenschutz. Eine reine Speicherung von Daten ohne effektive Suchmechanismen erfülle nicht den behaupteten Zweck eines raschen Zugriffs auf die TK-Daten. Auch müssten die Speicherfristen auf maximal sechs Monate und die Zahl der zu speichernden Daten klar begrenzt werden, fordert Hustinx. Inhaltsdaten müssten seines Erachtens explizit für tabu erklärt werden.
Hustinx verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die garantieren, dass Dritte oder auch die Provider nicht auf die Daten zugreifen. Mit dem Wachsen solcher Sammlungen könnten auch Begehren erwachsen: Strafverfolger und Geheimdienste könnten etwa in Versuchung kommen, die Daten auch bei minderschweren Straftaten abzufragen. Auch dagegen sollten Sicherungen eingebaut werden, so Hustinx. Für den Aufbau der dafür nötigen Infrastruktur hält er "finanzielle Anreize" für geeignet.
Derweil will die Behörde von EU-Justizkommissar Franco Frattini trotz der Einwände am Zeitplan für die geplante Richtlinie festhalten. "Der Zeitfaktor ist sehr wichtig, das soll bis zum Ende des Jahres verabschiedet sein", sagte ein Sprecher Frattinis laut dpa. EU-Parlament und Ministerrat könnten Hustinx' Anregungen nun in die Gesetzgebung einbeziehen. Wichtig sei, dass der Datenschutzbeauftragte im Kommissionsvorschlag etliche Verbesserungen gegenüber einer früheren Initiative mehrerer Mitgliedstaaten im Rat festgestellt habe. (Monika Ermert) / (anw)