Elektroschrott-Gesetz überfordert viele Unternehmen

Wer am komplizierten Regelwerk des Elektrogerätegesetzes scheitert, dem drohen schon bald hohe Geldstrafen und ein Verkaufsverbot.

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Von
  • Angela Meyer

Die Verbraucher können sich eigentlich freuen: Ab März nächsten Jahres müssen sie keine Gebühren mehr für die Entsorgung von Elektroschrott zahlen. Währenddessen verzweifeln vor allem kleine Unternehmen an dem komplizierten Regelwerk des Elektrogerätegesetzes. Wer sich nicht bis zum 23. November 2005 registriert, riskiert ein Verkaufsverbot in Deutschland. Doch viele Unternehmen werden diesen Termin nicht einhalten können, berichtet c't in der aktuellen Ausgabe 24/05.

Möglichst schnell sollten sich die Firmen jetzt bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren. Etliche Kleinunternehmer sehen sich aber nicht in der Lage, den geforderten Aufwand an Geld und Zeit aufzubringen und scheuen angesichts ihrer geringen Umsätze auch den Gang zum professionellen Berater. Individuelle Hilfe von der EAR können sie erst nach Einreichung der Unterlagen für die Registrierung erwarten. Bis dahin verweist die Stiftung auf ihre Internetseite, und den Unternehmen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich durch den Paragraphendschungel zu wühlen. Viele Unternehmen ignorieren diese Pflicht aber bisher. Einige vermutlich aus Unkenntnis, etliche aber auch, weil sie die Neuregelungen in ihrem Fall für unangemessen halten oder schlicht vor dem Papierkrieg kapitulieren.

Wer sich allerdings ab dem 23. November unregistriert auf dem deutschen Elektronikmarkt bewegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen. Bis zum 24. März 2006 haben die registrierten Unternehmen Zeit, ihre Geräte zu kennzeichnen, von da an melden sie ihre in Verkehr gebrachten Produktmengen an die EAR.

Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie. Doch die wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, sodass sich international tätige Unternehmen EU-weit informieren müssen. Während Deutschland über nur eine Registrierungsstelle verfügt, ist Spanien mit 17 Stellen einsamer Spitzenreiter. (anm) / (ad)