Kanadisches Gesetz für TK-Überwachung auf dem Weg

Der Gesetzesentwurf sieht vor, Provider zur Einrichtung technischer Überwachungsvorrichtungen und zur Herausgabe von Kundendaten gegenüber den Ermittlungsbehörden zu verpflichten.

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Von
  • Christiane Rütten

Im kanadischen Unterhaus wurde ein neuer Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Telekommunikationsüberwachung im Kampf gegen organisiertes Verbrechen und Terrorismus eingebracht. Der Modernization of Investigative Techniques Act (MITA) sieht vor, Telekommunikations-Provider zur Einrichtung technischer Überwachungsvorrichtungen in neu angeschafften Kommunikationssystemen jeder Art zu verpflichten. Jedoch darf die Überwachung eines Teilnehmers durch die Polizei oder den kanadischen Sicherheits-Geheimdienst CSIS nur auf richterlichen Beschluss erfolgen. Weiterhin sieht der Gesetzesentwurf allerdings vor, Polizei und CSIS auch ohne richterlichen Beschluss Zugriff auf die Kundendaten der Telekommunikations-Provider wie Name, Anschrift, Telefonnummern und IP-Adressen zu ermöglichen.

Die bisherige Gesetzeslage in Kanada verlangt von den Ermittlungsbehörden in der Regel richterliche Beschlüsse beim Zugriff auf Kundendaten und die nur in geringem Umfang vorhandenen technischen Überwachungsvorrichtungen. Sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, dürfte sich durch den leichteren Zugriff auf Kundendaten auch der Weg zu einem Gerichtsbeschluss für weiter gehende Abhörmaßnahmen ebnen. Der MITA ist somit durchaus mit der vor kurzem in Deutschland in Kraft getretene erweiterten Telekommunikationsüberwachungsverordnung vergleichbar. Maßnahmen zur Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten, wie sie derzeit in Europa vorangetrieben werden, sind in Kanada bisher jedoch nicht vorgesehen.

Siehe dazu auch: (cr)