Rekordbußgeld für französische Mobilfunkbetreiber [Update]

Die drei französischen Mobilfunkbetreiber hatten nach der Entscheidung des Wettbewerbsrats strategische Informationen über Abonnements und Kündigungen ausgetauscht und das Einfrieren ihrer Marktanteile vereinbart.

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Von
  • dpa

Wegen jahrelanger Marktabsprachen müssen die drei französischen Mobilfunkbetreiber ein Bußgeld in der Rekordhöhe von 534 Millionen Euro bezahlen. Die Anbieter Orange, SFR und Bouygues Telecom hätten mit ihrer Wettbewerbsverzerrung "einen sehr schweren wirtschaftlichen Schaden" verursacht, erklärte der französische Wettbewerbsrat am späten Mittwochabend.

Orange, eine Tochter von France Telecom, muss 256 Millionen Euro zahlen. SFR (Vivendi Universal) wurde mit 220 Millionen Euro belegt. Die zum Baukonzern Bouygues gehörende Bouygues Telecom kam mit 58 Millionen Euro davon. Die drei Unternehmen hatten 1997 bis 2003 strategische Informationen über Abonnements und Kündigungen ausgetauscht und von 2000 bis 2002 das Einfrieren ihrer Marktanteile vereinbart. Sie hatten damit einen Preiskampf vermeiden und (über Pauschalangebote mit identischen Preistabellen) höhere Gebühren kassieren können.

Noch vor der Bauwirtschaft ist der Telekomsektor in Frankreich am stärksten im Visier der Wettbewerbshüter. 2004 gab es im Schnitt jeden Monat mindestens eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde gegen die Anbieter. Auch das bisher höchste Bußgeld wurde gegen einen Telefondienstanbieter verhängt: Anfang November wurde France Telecom wegen der Abschirmung des Hochgeschwindigkeitszugangs zum Internet gegen Wettbewerber zur Zahlung von 80 Millionen Euro verurteilt.

[Update:]
Orange und SFR kündigten einen Einspruch gegen den Bescheid an. Der Informationsaustausch habe "den Kunden nicht geschadet", erklärte Orange. Das Bußgeld sei ungerechtfertigt. SFR zeigte sich "zutiefst schockiert" von der "völlig unverhältnismäßigen" Strafe. Dagegen forderte die Sozialistische Partei die Einschaltung der Strafjustiz. "Ein Bußgeld ist gut und schön, doch am Ende zahlen doch nur die Verbraucher", sagte der PS-Abgeordnete Henri Emmanuelli. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein, weil Informationen über die wettbewerbliche Untersuchung an die Presse durchgesickert waren. (dpa) / (jk)