Toshiba erzielt Teilerfolg im Streit um Flash-Patente

Der Flashmedien-Hersteller Lexar kann vorerst keine 465 Millionen US-Dollar für Patentverletzung einstreichen; das Gericht hob aber die Verurteilung von Toshiba nicht gänzlich auf.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem US-Flashmedienhersteller Lexar und der US-Tochter des japanischen Elektronikkonzerns Toshiba um die Verwendung von technischem Know-how für NAND-Flashspeicher ist noch lange nicht zu Ende: Ein kalifornisches Berufungssgericht in San Jose entschied, dass die Höhe des von Toshiba zu zahlenden Schadensersatzes neu verhandelt werden müsse. Der Superiour Court Kaliforniens hatte den Bescheid einer Vorinstanz über Schadensersatz in Höhe von 380 Millionen US-Dollar auf über 465 Millionen US-Dollar ausgeweitet, die Berufungsinstanz kippte diese Entscheidung nun. Die Verurteilung Toshibas wegen des Bruchs der Treuepflicht und Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen durch die Vorinstanz hob das Gericht allerdings nicht auf; dagegen will Toshiba nun ebenfalls weiter in Berufung gehen.

1996 hatte sich Toshiba an Lexar gewandt, um eine Kooperation bei der Entwicklung von Speichermedien zu erreichen. Im Verlauf der Zusammenarbeit habe Lexar Informationen über seine Technik preisgegeben, die dann wenig später von Toshiba an den Lexar-Konkurrenten SanDisk weitergegeben worden seien, wirft Lexar dem japanischen Konzern vor. Auch basiere eine Reihe der inzwischen von Toshiba vertriebenen Speichermedien unberechtigterweise auf dem Know-how von Lexar. Als Lizenznehmern seiner Flashtechnik nennt Lexar unter anderem Samsung, Sony, Olympus sowie Eastman Kodak. Toshiba dagegen betont, man sei selbst einer der Erfinder von NAND-Flash in den 80er Jahren gewesen und habe die Technik während ihrer ganzen Entwicklung mit Pionierleistungen begleitet. Flashspeicher blieben ein strategisches Produkt für Toshiba, bei dem man im Besitz von originären Technologien sei. (jk)