Die Uhr tickt für .eu [Update]
Morgen startet die erste Phase der Registrierung von .eu-Domains. Das Prozedere ist so komplex wie wohl bei keiner Registrierungsphase zuvor.
Nach rund sechs Jahren Vorbereitungszeit startet Eurid morgen die erste Phase der Registrierung von .eu-Domains, zumindest wenn das in der Testphase laut Aussagen von Registraren mit erheblichen Problemen behaftete Registriersystem dem zu erwartenden Ansturm standhält. Bei keiner Neueinführung einer Adresszone in den vergangenen Jahren habe es so viele Vorregistrierwünsche gegeben, heißt es bei der Knipp Medien- und Kommunikations GmBH. Bei Schlund und Partner spricht man von insgesamt 200.000 Voranmeldungen, davon entfällt allerdings der kleinste Teil auf die Phase eins.
In Runde eins werden nur Registrierwünsche von öffentlichen Einrichtungen – etwa Bundes- und Landesbehörden – und eingetragenen Markeninhabern berücksichtigt. Ab dem 7. Februar können Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen, charakteristische Titel geschützter literarischer und künstlerischer Werke, nicht eingetragene Marken, Handelsnamen und auch Familiennamen angemeldet werden. Erst am 7. April sind alle übrigen EU-Internetnutzer am Zug. Nur EU-Europäer können Ansprüche auf eine .eu-Adresse anmelden, Schweizer beispielsweise müssen draußen bleiben. Für die Markenrechte großer Nicht-EU-Unternehmen hat man sich etwas ausgedacht: Lizenznehmer innerhalb der Union können diese Adressen doch registrieren.
Die Regeln für die beiden Sunrise-Verfahren dürften die kompliziertesten überhaupt in der Geschichte des Domain Name System sein. Bisher war beispielsweise die Privilegierung noch nie zweistufig. Aber auch das zusammen mit PriceWaterhouseCoopers (PWC) als externer Validierungsagentur entwickelte Verfahren, die Markenansprüche zu prüfen, dürfte vielen Registraren den Schweiß auf die Stirn treiben. Dagegen wird vermutlich die Registierung der Adressen öffentlicher Einrichtungen einfach sein, da sie von nationalen Validierungsstellen übernommen werden.
Ob der gewöhnliche Privatnutzer zur Registrierung seines Eigennamens lediglich die Kopie eines Personalausweises benötigt, steht noch nicht fest. Im ansonsten recht ausführlichen Überblick zu den Nachweisdokumenten bei Strato heißt zu Fragen der Familiennamen: "Hierzu liegen uns noch nicht alle Angaben vor. Eine offizielle Erklärung der EURid zu Familiennamen steht noch aus." Im ausführlichen Überblick bei Knipp werden als Voraussetzung für die Eigennamenregistrierung gelistet: eine eidesstattliche Erklärung über den Schutz des Namens im jeweiligen Mitgliedsland, Verweise auf entsprechende Gesetzestexte oder Urteile, Verweis auf die Bedingungen, unter denen das Recht anwendbar ist, und ein Beweis, dass alle Bedingungen erfüllt sind und dieses Recht auf den kompletten beantragten Namen anwendbar ist. Manch ein Registrar wie zum Beispiel United Domains bietet die eidesstattlichen Erklärungen gleich aus dem eigenen Haus an.
Wie genau es in .eu-Land zugehen soll, zeigen übrigens auch weitere Grundregeln für die Einreichung der Nachweisdokumente. Diese müssen auf eine Aufforderungs-E-Mail von Eurid nach Eingang des Registrierwunsches (vom Registrar) vom Kunden an PWC versandt werden, und zwar samt ausgefülltem Eurid-Aufforderungsformular postalisch, jeweils gesondert für eine EU-Adresse und gar in einem festgelegten Format. Wer seine eu-Adresse in der Sunrise-Phase registrieren will, sollte genau drauf achten, welche Aufgaben der Registrar erledigt. Einige Registrare bieten gegen Aufpreis ein Rundum-Sorglos-Paket, einige warnen die Kunden ausdrücklich davor, die Dokumente an ihn zu senden. Verzweifelte könnten sich neben dem Registrar einen "Dokument-Agenten" suchen, heißt es bei Knipp.
Die Grundpreise für den Besitz einer eu-Domain für ein Jahr sind bei kleineren und großen Registraren – sieht man von Lockangeboten wie einem Jahr kostenloser .eu-Adresse bei Strato ab – anderen Adressregistierungen vergleichbar. 17,88 Euro verlangt 1&1, 19,80 Euro TAL.de. Für die Sunrisephase schwanken dagegen die Preise: 1&1 verlangt 99 Euro, Strato 69.
Aufpassen sollten Kunden bei den Anbietern von der Eurid-Liste, die schon beim Start gegen Eurid-Regeln verstoßen. Wer einen ersten Platz in der Registrierliste kauft, begibt sich auf unsicheres Parkett. Als besonders übel wird von vielen soliden Registraren auch die Masche kritisiert, sich mehrfach bei Eurid zu akkreditieren. Eurid ist bislang nicht eingeschritten; es wäre ärgerlich für Kunden, wenn ihre Registrierung am Ende wegen Formfehlern doch noch fehlschlägt. (Monika Ermert) / (anw)