LKA-Chef: Nutzer brauchen mehr Sicherheitsvorsorge für Internet

Die Sicherheit im Internet muss nach Einschätzung der Polizei bei Firmen und Privatleuten einen höheren Stellenwert bekommen; insgesamt nehme die Computerkriminalität zu.

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  • dpa

Die Sicherheit im Internet muss nach Einschätzung der Polizei bei Firmen und Privatleuten einen höheren Stellenwert bekommen. Bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern nehme die Computerkriminalität zu, begründete der Chef des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, Ingmar Weitemeier, am Donnerstag auf dem ersten Fachsymposium des Landes in Neubrandenburg die Forderung. Bei der Aufklärung von Internet-Kriminalität insgesamt sei der Nordosten "bisher Spitze".

Bundesweit waren laut Weitemeier 2004 rund 67.000 Computer- und Internet-Straftaten registriert worden, im Nordosten fielen pro Jahr zwischen 2000 und 2500 Fälle an. Schwerpunkt sei der Betrug mit Scheckkarten und vorgetäuschter Ware oder der Verkauf von gestohlenen Gütern per Internet. Dabei könne auch die Plattform von eBay genutzt werden, wie mehrere Fälle – beispielsweise für Autoteile und CDs – gezeigt hätten.

Vor allem mittelständische Firmen sparen Weitemeier zufolge meist an der Sicherheit bei der Software. "Hier Kosten sparen, heißt größere Schäden wie durch Viren oder Hacker nicht abwehren zu können", warnte der LKA-Chef. "Oft sind auch die eigenen Mitarbeiter das schwächste Glied in der Kette, wenn diese mitgebrachte CDs oder Sticks einfach in der Firma nutzen, ohne zu wissen, ob Viren darauf sind", erklärte der Geschäftsführer der IHK Neubrandenburg, Torsten Haasch. Darauf wolle das Sicherheitspartnerschaftsprojekt von Kammer und LKA Einfluss nehmen.

Das Spektrum der Computer- und Internetkriminalität sei groß. "Es reicht vom Betrug, über Softwarepiraterie, Kinderpornographie bis zu Propagandadelikten der rechtsextremen Szene", erklärte Weitemeier. Die Polizei habe zum Beispiel Probleme, wenn solche Propagandadelikte rechter Gruppen aus den USA stammten und hier verbreitet würden. Dann gelte die Strafverfolgung des Herkunftslandes und solche Delikte stünden in den USA nicht unter Strafe. Nicht immer gelinge es, diese Inhalte über die jeweiligen Provider löschen zu lassen.

Als Beispiel für Betrug beim Online-Banking stellte Weitemeier einen Fall vor, in dem Unbekannte eine täuschend echte Seite der Postbank ins Internet gestellt hatten. Dort sollten Nutzer ihre PIN- und TAN-Nummern angeben. "Wenn sie das getan hatten, brach die Verbindung zusammen und die Betrüger räumten mit den Nummern das Konto ab", erläuterte der Ermittler. Oberster Grundsatz müsse also sein: Niemals diese Nummern herauszugeben. Insgesamt konnte die Polizei 2003 im Nordosten knapp 500 Tatverdächtige ermitteln, 2004 schon 741. Die Aufklärungsquote stieg von 73 auf 81 Prozent. Bundesweit lag die Aufklärungsquote 2004 bei knapp 47 Prozent. (dpa) / (jk)