Ab Mai ist der digitale Fahrtenschreiber Pflicht
Bis Anfang Mai müssen europaweit die letzten Ausnahmeregeln abgeschafft sein, mit denen neue Busse und LKW ab 3,5 Tonnen noch mit analogen Geräten ausgeliefert werden konnten.
In einem Schreiben an die Verkehrsminister aller EU-Staaten hat der EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot darauf hingewiesen, dass der digitale Fahrtenschreiber in Neufahrzeugen ab dem 1. Mai 2006 Pflicht ist. Bis dahin müssen europaweit die letzten Ausnahmeregeln abgeschafft sein, mit denen neue Busse und LKW ab 3,5 Tonnen noch mit analogen Geräten ausgeliefert werden konnten. Barrot beruft sich in seinem Schreiben auf einen Beschluss des Vermittlungsausschusses, nach dem der digitale Tachograph 20 Tage nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt verpflichtend eingebaut werden muss. Mit der Veröffentlichung im Februar ist der Mai der endgültige Pflichttermin.
In Deutschland werden neue LKW und Busse seit dem 1. Januar 2006 nur noch mit Sondergenehmigung mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgerüstet. Seit August 2005 arbeitet das Kraftfahrzeugbundesamt als Trustcenter für das "Zentrale Kontrollgerätekartenregister" (ZKR) an der Ausgabe der Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollbehörden-Karten, die mit einer digitalen Signatur ausgestattet sind. Auch TACHOnet, das gesamteuropäische System, in dem alle Kartenzertifikate abgefragt werden können, ist mittlerweile in Betrieb gegangen. Jedoch sind noch längst nicht alle Länder an TACHOnet angeschlossen. Damit ist zur Zeit keine lückenlose Überprüfung möglich, ob einem Fahrer die Lenkberechtigung entzogen wurde. Auch die kritische Frage, ob ein Fahrer weitere Fahrerkarten in anderen EU-Ländern bekommen hat, kann so nicht geprüft werden.
Der digitale Tachograph besteht aus einer Reihe von Komponenten (Menüpunkt System- und Funktionsbeschreibung), die die Überprüfung sämtlicher Fahreraktivitäten und einiger KFZ-relevanter Daten auf elektronischem Wege ermöglichen. Er ersetzt den nicht sonderlich fälschungssicheren analogen Fahrtenschreiber, bei dem Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf einer Papierscheibe aufgezeichnet wurden. Die im Gerät gespeicherten Daten müssen von den Speditionen und Busbetrieben mindestens alle drei Monate ausgelesen und auf sicheren Datenträgern gespeichert werden, die Daten der Fahrerkarte mindestens alle 28 Tage. Mit der Fahrerkarte werden die Arbeitszeiten auch der Berufskraftfahrer lückenlos kontrolliert, die nebenher in der "Freizeit" bei einem anderen Unternehmen einen Bus oder LKW kutschierten. (Detlef Borchers) / (anw)