Kabelverband: Zweifel an Offenheit der Satelliten-Plattform APS

Die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber verlangen eine Programmzulieferung über Satellit mit offenen Standards statt mittels geschlossener Systeme wie der Nagravision-Verschlüsselung.

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Von
  • Nico Jurran

Der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) verlangt eine Programmzulieferung über Satellit mit offenen Standards statt mittels geschlossener Systeme wie der Nagravision-Verschlüsselung. Dies unterstrich Heinz-Peter Labonte, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des FRK-Fachverbandes Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, nachdem das OLG Düsseldorf seine Entscheidung über die Kartellbeschwerde von Eutelsat über den Kauf des Astra Programm Service (APS) durch SES/ASTRA vertagt hatte. Die Richter verlangen nach weiteren Erklärungen, wie SES/ASTRA künftig die Offenheit der Satellitenplattform sicherstellen und gestalten will. Diese Öffnung für alle Programmanbieter war eine Voraussetzung für die Genehmigung des Joint Venture von Astra, Nagravision und Premiere, die Gesellschafter der DPC-Nachfolgegesellschaft Astra Programm Service (APS).

Bei der mĂĽndlichen Verhandlung seien laut FRK erstmals ZwangsgebĂĽhren bekannt geworden. So sollen Pay-TV-Programmanbieter gezwungen werden, rund 2,40 Euro je erreichtem Fernsehhaushalt an Premiere zu zahlen, unter anderem als ZugangsgebĂĽhr zur Pay-TV-Plattform und fĂĽr die Nutzung der Smart Card.

Angesichts dieser Zugangshürden nannte der FRK-Sprecher drei Punkte, die von der APS-Plattform als Kriterien für einen offenen und diskrimierungsfreien Zugang zu erfüllen seien. Erstens müsse der Wettbewerb in den Boxenstrategien gewährleistet sein. Das bedeute, APS-Kunden müssten – unabhängig davon, ob es sich um private Haushalte als Direktempfänger mit einer Einzelschüssel oder um Kunden von unabhängigen Kabelnetzbetreibern mit eigener Kopfstelle handele – Programme mit Nagravision, Conax oder anderen Verschlüsselungssystemen empfangen können. Zweitens dürfe der Zugang zu den Kabelnetzen und Direktempfangshaushalten nicht für einen Pay-TV-Anbieter monopolisiert werden. Es müsse sichergestellt sein, dass auch weitere Pay-TV-Anbieter mit einem von Nagravision unabhängigen Verschlüsselungssystem Zugang zur Plattform erhalten. Drittens fordern die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber die Wahlfreiheit beim Verschlüsselungssystem, bei der Auswahl der Settop-Boxen für die Kunden, bei der Programmanbieterauswahl und die Verhinderung eines neuen Angebotsmonopols mit verschlüsselten Satellitenprogrammen, die nur mit einem CA-System zu empfangen sind.

Der Satellitenbetreiber SES ASTRA widersprach derweil Berichten, nach denen der Pay-TV-Sender Premiere beim Zugang anderer Pay-TV-Veranstalter über Satellit auf Premiere-Receivern über ein Vetorecht verfüge. "APS ist berechtigt, mit jedem Interessierten über den Zugang zu den Satelliten-Receivern von Premiere-Abonnenten zu verhandeln und auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen", betonte ein Firmensprecher. Das Recht, den Zugang zu der Satellitenplattform zu gewähren, unterliege lediglich Bedingungen, die beim Start des Sendebetriebs erfüllt sein müssten. Zu diesen gehöre auch, dass ein Kunde der technischen APS-Plattform eine Rundfunklizenz oder die erforderliche Genehmigung als Telemediendienst besitzen muss. Dieser Verpflichtung unterlägen Veranstalter von TV-Programmen und Anbieter von Telemediendiensten aber ohnehin. (nij)