Rote Karte fĂĽr das WM-Gewinnspiel der Telekom
Die Deutsche Telekom AG muss ihr Gewinnspiel zur FuĂźball-Weltmeisterschaft stoppen, nachdem der Verbraucherzentralen Bundesverband eine einstweilige VerfĂĽgung erwirkte.
Die Deutsche Telekom AG muss ihr Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft stoppen. Teilnehmer des Spiels mussten sich bereit erklären, an Marketing-Maßnahmen teilzunehmen und ihre Daten weiterzugeben. Ohne dieses Einverständnis war eine Teilnahme am Spiel – also auch der Gewinn von WM-Karten – unmöglich. Beim Landgericht Bonn hat der Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. (vzbv) jetzt eine einstweilige Verfügung gegen dieses Gewinnspiel erwirkt. "Hier wird dem Verbraucher mit dem Lockvogel Fußball-Weltmeisterschaft 2006 die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt", kritisiert Patrick von Braunmühl, Leiter des Bereichs Wirtschaftsfragen des Verbandes.
Bereits früher hatten der vzbv die Telekom-Tochter T-Mobile wegen unzumutbaren "Belästigungen und unlauteren Wettbewerb" abgemahnt: Das Unternehmen hatte behauptet, Einwilligungen für die Datenweitergabe telefonisch von Kunden eingeholt zu haben. Allerdings hatten die betroffenen Kunden entweder keinen Anruf erhalten oder aus anderen Gründen mit dem Unternehmen gesprochen. Eine weitere Klage des vzbv gegen die Telekom befasst sich mit "untergeschobenen Verträgen": Die Entscheidung in diesem Verfahren ist bislang noch offen.
Patrick von Braunmühl sieht in dem Verhalten der Telekom "eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzepts". Vor einigen Monaten hatte die Telekom gegenüber den Verbraucherzentralen Besserung versprochen. Es sollte sichergestellt werden, dass Marketingmaßnahmen und Datenweitergabe nicht ohne Einverständnis der Verbraucher stattfinden. Die sich häufenden Beschwerden über aggressive Werbemethoden des Konzerns bei den Verbraucherzentralen erzeugen für den Bundesverband jedoch ein anderes Bild der Situation: "Die Antwort auf zunehmenden Wettbewerb im Festnetz kann nicht in unseriösen Marketingpraktiken liegen", betonte von Braunmühl. (rek)