Streit um angebliche Gebrauchsmusterverletzung bei Hybrid-USB-Sticks

AverMedia widerspricht Terratecs Darstellung, mit einem USB-Stick, der neben einem analogen auch einen DVB-T-Tuner enthält, die Gebrauchsmusterrechte des Konkurrenten verletzt zu haben.

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Von
  • Nico Jurran

AverMedia widerspricht Terratecs Darstellung, mit einem USB-Stick, der neben einem analogen auch einen DVB-T-Tuner enthält, die Gebrauchsmusterrechte des Konkurrenten verletzt zu haben. Begonnen hatte der Streit mit einer Pressemitteilung der Terratec Electronic GmbH, in dem das Unternehmen AverMedia eine angebliche Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters mit der Nr. DE 20 2005 017 348 U1 vorwarf. Geschützt ist demnach eine "Empfangsvorrichtung für Bild- und/oder Tonsignale zum Anschluss an eine Schnittstelle eines Computers für die weitere Signalverarbeitung, mit wenigstens einem Empfänger für digitale Signale, einer Eingangs- und einer Computerschnittstelle, wobei die Empfangsvorrichtung in einem Gehäuse in Form eines endseitig mit einer Schnittstelle versehenen Stiftes kleiner Bauart ausgebildet ist, und wobei zusätzlich wenigstens ein Empfänger für analoge Signale in dem Gehäuse untergebracht ist". Eben solch einen USB-Stick mit Hybrid-Tuner hatte AverMedia nur wenige Stunden zuvor angekündigt.

AverMedia bringt nun jedoch vor, dass Terratecs fragliches Gebrauchsmuster am 3. November 2005 beantragt und am 2. Februar 2006 eingetragen wurde. Diese Eintragung fände naturgemäß bei Gebrauchsmustern ohne jegliche materielle Prüfung statt. Das Produkt, ein Hybrid aus USB-Stick und TV-Tuner, wie in Terratecs Gebrauchsmusterschrift beschrieben, sei aber bereits zur IFA 2005 im vergangenen September in Deutschland von anderen Firmen entwickelt und vorgestellt worden. Dem Markt sei diese Technologie somit schon zwei Monate bekannt gewesen, bevor Terratec das fragliche Gebrauchsmuster beantragt habe. AverMedia ist der Auffassung, dass Terratecs Gebrauchsmuster bei einer eingehenden Prüfung des Patentamts gelöscht wird.

Weiterhin habe AverMedia noch nicht einmal mit dem Vertrieb eines solchen Produktes begonnen, für welches Terratec einen Gebrauchsmusterschutz beansprucht, heißt es bei der Firma. Keines der von AverMedia derzeit angebotenen Produkte verletze irgendwelche Rechte von Terratec. AverMedia investiere selbst große Summen in die Forschung und Entwicklung eigener Produkte; man besitze weltweit mehr als 50 eingetragene Patente, darunter auch in Deutschland, und habe mehr als 100 weitere Patente bereits angemeldet. AverMedia respektiere vollkommen den Schutz geistigen Eigentums und werde seinerseits rechtliche Schritte einleiten, um seinen eigenen Ruf zu schützen und Schadensersatzansprüche gegen Terratecs falsche Anschuldigungen geltend zu machen. (nij)