AMD und Intel verhandeln im Kartellstreit

Da sich mehrere als Zeugen benannte Unternehmen weigern, Dokumente offenzulegen, die Betriebsgeheimnisse betreffen könnten, sollen einige Beweismittel jetzt unter eine gerichtliche Schutzverfügung gestellt werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Kartellstreit zwischen den Prozessor-Herstellern AMD und Intel wegen eines angeblichen Missbrauchs einer Monopolstellung auf dem Markt für x86-Prozessoren seitens Intel entwickelt sich immer mehr zum Duell juristischer Spitzfindigkeiten. Hatte Intel beim zuständigen Bezirksgericht im US-Bundesstaat Delaware vor kurzem noch beantragt, sämtliche Auslandsgeschäfte des Unternehmens von der Klage auszunehmen, weil AMD sich auf das US-amerikanische Kartellrecht berufe, reichte der Kontrahent jetzt einen Gegenantrag ein. Das Gericht solle sehr wohl die internationalen Geschäftstätigkeiten von Intel mit berücksichtigen, da Grenzen im Handel des 21. Jahrhunderts nicht mehr relevant seien und es sich beim x86-Markt sowieso um einen "einzigen globalen Markt" handele.

Um zu erreichen, dass die als Zeugen benannten Unternehmen – darunter die PC-Hersteller Hewlett-Packard und Dell sowie die Einzelhandels-Größen Best Buy und Circuit City – vor Gericht doch noch Geschäftsunterlagen offenlegen, ist AMD nun zu einigen Zugeständnissen bereit. Mehrere Firmen hatten sich gegen die von AMD geforderte Einsichtnahme in zahlreiche Dokumente gewehrt, weil sie befürchten, Geschäftsgeheimnisse preisgeben zu müssen, etwa Einzelheiten zu Herstellungsprozessen oder Kapazitätsauslastungen. Jetzt sollen zumindest bestimmte Beweismittel unter eine gerichtliche Schutzverfügung (Protective Order) gestellt werden, sodass diese Informationen nicht an die Öffentlickeit gelangen. Was letztlich geschützt oder nicht geschützt wird, müssen die Streithähne aber noch aushandeln. (pmz)