Save.tv sieht Online-Dienst für TV-Aufzeichnungen nicht infrage gestellt

In einer Stellungnahme hat sich der Betreiber des Aufnahme-Dienstes gegenüber heise online zu der einstweiligen Verfügung geäußert, die ihm den Mitschnitt bestimmter TV-Beiträge untersagt.

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Von
  • Nico Jurran

In einer Stellungnahme hat sich der Betreiber des Online-Dienstes für TV-Aufnahmen Save.tv gegenüber heise online zu der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Braunschweig geäußert, die ihm den Mitschnitt von 15 Fernsehbeiträgen einer Berliner Produzentin untersagt. Die Betreiber betonten dabei, dass das Landgericht in der Verfügung das Geschäftsmodell von Save.tv nicht per se für rechtswidrig erklärt habe. Bereits seit einiger Zeit bietet save.tv Internet-Usern einen netzwerkbasierten Videorecorder (Network-based Personal Video Recorder, nPVR) an, über den man sich gegen eine monatliche Gebühr Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen kann, die dann zum Download bereitstehen.

Das Gericht habe seine Entscheidung insbesondere auf die Annahme gestützt, dass Filme bei Save.tv beispielsweise auch von einem Nutzer in Übersee aufgezeichnet werden beziehungsweise dass Save.tv-Kunden auch Filme aufzeichnen können, die ihnen über die regionale Ausstrahlung ansonsten nicht zur Verfügung stünden. Das Gericht hat nach Ansicht der Betreiber des Dienstes dabei verkannt, dass der Abruf von Sendungen nur aus Deutschland möglich sei und die Programme über Satelliten empfangen werden. Einen regional unterschiedlichen Satellitenempfang gebe es aber nicht.

Der aktuelle Geschäftsbetrieb von Save.tv ist nach Angaben der Betreiber von der Entscheidung nicht weiter betroffen. Kunden hätten auch weiterhin die Möglichkeit, sich einen (virtuellen) Videorecorder zu mieten und diesen über das Internet zu bedienen. Save.tv drängt nach eigenen Angaben auf eine rechtliche Klärung im Hauptsacheverfahren.

Auch die im Zusammenhang mit Save.tv von RTL mit einer Abmahnung bedachte Website-Betreiberin Cinefacts GmbH trägt in ihrem Antwortschreiben an die vom Sender beauftragte Kanzlei vor, dass die Rechtslage keineswegs geklärt sei. Cinefacts beruft sich dabei unter anderem auf zwei juristische Gutachten, in denen unter Bezug auf die Entscheidungen in Sachen Shift.tv die rechtliche Zulässigkeit des Geschäftsmodells von Save.tv bejaht wurde. (nij)