Kommunen kämpfen gegen privates Surfen am Arbeitsplatz

Eine dpa-Umfrage in Baden-Württemberg hat ergeben, dass viele Rathäuser das untersagte private Internet-Surfen ihrer Angestellten nicht in den Griff bekommen. Datenschutzrichtlinien behindern vielfach die Aufklärung.

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Privater Missbrauch des Internet-Zugangs über den Computer im Büro kann einem Angestellten eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung einbringen. Zu diesen harten Maßnahmen ist es in baden-württembergischen Kommunen bisher jedoch nicht gekommen. Einer dpa-Umfrage zufolge sehen sich aber viele Rathäuser im Südwesten mit Problemen durch den Missbrauch konfrontiert. So ermittelte beispielsweise die Stadt Freiburg in einer internen Untersuchung den massenhaften privaten Download von Musik und Filmen als Ursache für eine Überlastung der eignen Netzwerke. Oberbürgermeister Dieter Salomon von den Grünen reagierte daraufhin und ließ den Zugang seiner Mitarbeiter zu sämtlichen Auktions-, Shopping- und Erotikseiten unterbinden. Andere Städte wie Konstanz oder Heidelberg gewähren nur wenigen Mitarbeitern einen Internet-Zugang. Zudem sehen Dienstvereinbarungen oder -anweisungen ein Verbot des privaten Surfens am Arbeitsplatz vor.

Zwar sei den Kommunen bisher kein zu beziffernder direkter finanzieller Schaden entstanden, es gehe jedoch Arbeitszeit verloren und die Gefahr beispielsweise durch Viren steige. Prinzipiell könne aus den aufgezeichneten Protokollen nachvollzogen werden, welche Internet-Seiten die Mitarbeiter in den Kommunen besucht haben. Um konkret gegen einzelne Angestellte vorzugehen, müsse jedoch der Datenschutz berücksichtigt werden. In der Regel bedarf eine solche Vorgehensweise der Zustimmung des jeweiligen Personalrates. In der Praxis gab es daher bisher nur wenige Fälle von Abmahnungen wegen privaten Internet-Surfens. (map)