Beschwerde gegen Einsatz von Wahlcomputern zurückgewiesen

Der Wahlprüfungsausschuss in Rheinland-Pfalz hält einen Einspruch, dass eine Möglichkeit der Manipulation gegeben sei, für "offensichtlich unbegründet".

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Von
  • Richard Sietmann

Der Wahlprüfungsausschuß des Rheinland-Pfälzischen Landtags hat den Einspruch eines Bürgers gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 26. März 2006 zurückgewiesen. Der Wähler hatte beanstandet, dass die Geräte zur elektronischen Stimmerfassung und -auszählung Manipulationen ermöglichten und er nicht wissen könne, ob seine per Knopfdruck abgegebene Stimme auch tatsächlich gezählt worden sei.

Den Einspruch aufgrund eines bloßen Verdachts wertete der Wahlprüfungsausschuss als offensichtlich unbegründet: Allgemeine Befürchtungen reichten für eine erfolgreiche Wahlbeanstandung nicht aus. Der Antragsteller habe keine konkreten Tatsachen nennen können, die auf Manipulationen oder Verletzungen des Grundsatzes der geheimen Wahl schließen ließen. Das Innenministerium habe die Wahlgeräte erst nach eingehender Prüfung, die unter Beteiligung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Landeswahlleiters erfolgt sei, freigegeben.

Die generelle Befürchtung des Antragstellers, es könne zu Manipulationen kommen, genügten jedenfalls nicht für die Feststellung von Wahlfehlern. Manipulationen seien zwar nicht auszuschließen, dies gelte aber auch für die übliche Form der Stimmabgabe. Dass Manipulationen durch den Einsatz von Wahlgeräten besonders begünstigt würden, sei nicht anzunehmen. Jedenfalls habe der Antragsteller dies nicht durch entsprechende Tatsachen belegen können.

Mit den rechtlichen und technischen Problemen des Einsatzes von Wahlcomputern in Deutschland beschäftigt sich auch der Artikel "Naive E-Wähler" in der aktuellen c't 15/06, S. 104

(Richard Sietmann) / (uma)