Der Antiterror-Kampf erreicht die Lieferketten

Mit der Zoll-Sicherheitsinitative und der EU-Initiative zur Sicherung der europäischen, nationalen und regionalen Lieferkette kommen ganz neue Anforderungen an Datenhaltung und Sicherheit auf Unternehmen in der EU zu.

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Von
  • Jürgen Kuri

Zum 1. Januar 2007 soll die Zoll-Sicherheitsinitiative zum Schutz der EU-Außengrenzen und zur Sicherung der internationalen Lieferkette in Kraft treten. Neben einer elektronischen Voranmeldepflicht für Waren vor Eintreffen in der Europäischen Union beziehungsweise vor Verlassen der EU sollen Unternehmen sich zu so genannten "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" mausern. Dafür müssen sie die vier Kriterien Zahlungsfähigkeit, angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, zufriedenstellende Buchführung und angemessene Sicherheitsstandards erfüllen.

Die EU-Initiative zur Sicherung der europäischen, nationalen und regionalen Lieferkette geht noch einen Schritt weiter als die Zollverordnung: So sollen sich Unternehmen, die in einer Lieferkette beteiligt sind (namentlich Verlader, Spediteure, Transporteure und Terminalbetreiber), freiwillig um den Status eines "Zuverlässigen Unternehmens" (secure operator) bewerben. Dafür müssen sie nachweisen, dass in ihrem Verantwortungsbereich keine Sicherheitslücken bestehen. Noch härter sind zudem alle Unternehmen jedoch von den EU-Antiterrorismusverordnungen betroffen. Sie führen eine Art Embargo in das europäische Außenwirtschaftsrecht ein.

Details und Reaktionen zu den Bestimmungen und zu den Auswirkungen der EU-Antiterrorismusverordnungen auf Unternehmen bringt der Online-Artikel in c't Hintergrund: (jk)