Gesetz soll Verwertung von öffentlichen Daten ankurbeln

Die Bundesregierung will mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz die Weiterverwendung von Informationen und Daten öffentlicher Stellen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke erleichtern.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bundesregierung will die Weiterverwendung von Informationen und Daten öffentlicher Stellen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke erleichtern. Sie hat dazu Ende August den Entwurf eines "Informationsweiterverwendungsgesetzes" (IWG, Bundestagsdrucksache 16/2453) vorgelegt. Er soll die EU-Richtlinie 2003/98/EG vom 17. November 2003 in deutsches Recht umsetzen, die den europäischen Binnenmarkt für Informationsprodukte und -dienstleistungen fördern will.

Unternehmen sollen das wirtschaftliche Potenzial von Informationen öffentlicher Stellen für Produkte und Dienste nutzen können. Dazu gehören etwa Wetterdaten für mobile Informationsdienste und Versicherungsangebote, Gesetzestexte und Rechtsvorschriften für Rechtstextsammlungen, digitale Karten für Frachtmanagement-Dienste und Katastrophenschutzsysteme oder Verkehrsdaten für intelligente Navigationssysteme. Den wirtschaftlichen Wert dieser Informationen in der EU schätzt das britische Marktforschungsunternehmen Pira International Ltd. auf 68 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Geodaten in Deutschland erwartet eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2008 ein Wertschöpfungspotenzial von 2 Milliarden Euro sowie 14.000 neue Arbeitsplätze. Noch aber werden die öffentlichen Daten unzureichend genutzt. Der amerikanische Markt für solche Daten ist nach Pira zwei- bis fünfmal größer als der europäische.

Der Entwurf für das IWG regelt die Weiterverwendung von Informationen, die im öffentlichen Auftrag erstellt und die bereits zur Verfügung gestellt wurden. Damit entsteht kein neues Zugangsrecht zu Informationen öffentlicher Stellen. Ob die Daten weiterverwendet werden dürfen, entscheidet die betroffene öffentliche Stelle selbst. Wenn Informationen bereits weiterverwendet werden, muss auch weiteren Interessenten die Weiterverwendung erlaubt werden, um eine Diskriminierung zu verhindern.

Der Entwurf schreibt einen "kostenorientierten Ansatz" vor, um einen etwaigen Missbrauch einer Marktmacht durch öffentliche Stellen zu verhindern. Die Bedingungen und Standardgebühren für die Weiterverwendung von Dokumenten sollen im Voraus festgelegt und möglichst elektronisch veröffentlicht werden. Das Gesetz erfasst nicht Informationen im Besitz öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, von Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Informationen, die sich im Besitz von kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archiven befinden.

In manchen Bereichen wurden bereits praktische Vorkehrungen getroffen, die die Suche nach den Informationen erleichtern sollen. Das Umweltbundesamt stellt mit dem Portal "Umweltdaten Deutschland Online" bereits wichtige Umweltdaten bereit. Mit dem bundesweiten Justizportal www.justiz.de gibt es eine einheitliche Informationsseite über die deutsche Justiz. Auch die Bundesministerien stellen eine Vielzahl wichtiger Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet bereit.

Geobasisdaten werden von den zuständigen 16 Bundesländern erfasst, verwaltet und abgegeben. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie führt diese zusammen und harmonisiert länderübergreifend die Datensätze. Seit 2003 werden die digitalen Geobasisdaten über das Online-Portal Geodatenzentrum.dezentral zur Verfügung gestellt. Ein Metainformationssystem des Bundesamts erleichtert die Suche nach den Geodaten.

Die EU-Richtlinie hätte bereits bis zum 1. Juli 2005 umgesetzt werden sollen. Das Gesetz soll nun Ende des Jahres 2006 oder Anfang 2007 in Kraft treten. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)