EU-Kommission akzeptiert Abkommen zur Musikrechteverwertung

Mit einer geänderten Vereinbarung zur europaweiten Rechteverwaltung kommen die großen Labels und die Rechteverwerter der EU-Kommission entgegen und vermeiden ein Eingreifen Brüssels.

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Die EU-Kommission akzeptiert eine Vereinbarung zur europaweiten Rechteverwaltung zwischen den fünf großen Musiklabels BMG, EMI, Sony, Universal sowie Warner und den dreizehn europäischen Rechteverwertungsgesellschaften. Die Rechteverwerter und die großen Labels haben ihr Verhältnis und Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit in einer Übereinkunft (Cannes Extension Agreement) geregelt, von denen Teile den EU-Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge waren. Mit der geänderten Vereinbarung kommen die Vertragspartner der EU-Kommission entgegen und vermeiden ein Eingreifen Brüssels. Die Kommission erklärte das Abkommen für rechtlich bindend im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts.

Musikproduzenten können der Absprache zufolge zur Herstellung von Tonträgern weiterhin von jeder Verwertungsgesellschaft eine pauschale und rabattierte Lizenz für das gesamte Repertoire erhalten, die für den gesamten Wirtschaftraum oder einen Teil der EU gilt. Diese im so genannte Central Licensing Agreement vorgesehenen Rabatte sind für die EU-Kommission die einzige Form für Wettbewerb zwischen nationalen Rechtverwertern wie der deutschen GEMA. Außerdem wurde ein Passus zum Wettbewerbsausschluss gestrichen, der die Verwerter hinderte, selbst in die Musikproduktion oder -veröffentlichung einzusteigen.

Die EU-Kommission erkennt die Vereinbarung an und legt den Fall zu den Akten. Die Vertragspartner sind angehalten, sich daran zu halten. Sollte die Vereinbarung gebrochen werden, kann die EU-Kommission eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Vertragspartner erheben – auch ohne Nachweis eines konkreten Verstoßes gegen das EU-Wettbewerbsrecht. (vbr)