US-Gericht legt Spyware-Anbieter an die Kette

Vier Männer müssen die Verbreitung der Schädlingssoftware "Motor Media" unterlassen und ihre Finanzen offenlegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls.

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Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Nevada hat eine Spyware-Unternehmung per Unterlassungsverfügung vorerst gestoppt. Die US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatte gegen das unter verschiedenen Firmennamen und Webseiten operierende Unternehmen und vier dahinter stehende Männer geklagt. Sie sollen die Spyware "Motor Media" durch unlautere Methoden auf die Computer von Millionen Anwendern weltweit installiert haben.

Die FTC wirft den Firmen vor, schädliche Software ohne das Einverständnis der Computeranwender auf Millionen Rechnern installiert zu haben. Die angeblich kostenfreie Software (Screensaver und Videos) habe im Hintergrund dann weitere Programme wie den Schädling "Motor Media" nachgeladen, die den Computer des Besitzers gegen seinen Willen manipuliert hätten. Die Malware habe dann unter anderem die Homepage-Einstellungen der Anwender geändert, schwer zu entfernende Toolbars installiert und Werbelinks auf dem Desktop des Systems abgelegt. Zusätzlich habe das Programm die Internetgewohnheiten des Nutzers ausspioniert, um ihn dann mit Porno-Pop-Ups zu bepflastern.

Das Gericht sieht gute Gründe für die von der FTC vorgebrachten Anklagepunkte und erließ eine entsprechende Unterlassungsverfügung. Die Beklagten müssen ihre Aktivitäten bis auf weiteres einstellen und bis zum Nachmittag des heutigen Dienstags gegenüber dem Gericht Stellung beziehen. Dazu gehört auch die Offenlegung der Finanzen. Die FTC hatte auf Herausgabe der illegal erwirtschafteten Gewinne geklagt. Das Gericht hat daher die Vermögenswerte der Beklagten vorsorglich einfrieren lassen.

Solche Zivilklagen der FTC führen oft zu Vergleichen mit hohen Strafsummen. So müssen zwei Spyware-Brüder 2 Millionen US-Dollar ihrer unredlich erreichten Gewinne abgeben, der Adware-Anbieter Zango muss 3 Millionen auf den Tisch legen. Parallel zu dem zivilrechtlichen Vorgehen der Handelsaufsicht interessiert sich in der Regel auch die Staatsanwaltschaft für die Spyware-Branche. So auch in diesem Fall: Die US-Bundesanwaltschaft ermittelt in einer Strafsache und hat bereits erste Durchsuchungen durchgeführt. (vbr)