EFF verklagt Department of Homeland Security

Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation wollen die Herausgabe von Informationen über das zwischen der EU und den Vereinigten Staaten ausgehandelte Interimsabkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten erzwingen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die US-Bürgerrechtsvereinigung Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Klage gegen das Department of Homeland Security (DHS) eingereicht, um die Herausgabe von Informationen über das zwischen der EU und den Vereinigten Staaten ausgehandelte Interimsabkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten zu erzwingen. EFF-Angaben zufolge traten die Bürgerrechtler bereits am 20. Oktober an das DHS heran und beantragten die Übermittlung von Kopien des die Verhandlungen betreffenden Schriftverkehrs zwischen der EU und dem DHS. Zudem forderten sie Unterlagen über Details der Umsetzung des Interimsabkommen an, etwa wie und wo die übermittelten Fluggastdaten gespeichert werden, wer Zugriff auf diese Informationen hat, wie die Daten geschützt sind und ob die Daten gegebenenfalls mit zusätzlichen Informationen verknüpft oder an andere Nationen weitergegeben werden. Ein Auskunftsrecht steht der EFF nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) zu.

Laut Klageschrift (PDF-Datei) bestätigte das Department of Homeland Security den Eingang der Anfrage am 1. November und versicherte, dass man alles tun werde, dem Auskunftsbegehren in angemessener Zeit zu entsprechen, derzeit seien jedoch 61 Anfragen vorrangig zu bearbeiten. Den FOIA-Statuten zufolge müssen staatliche Einrichtungen anfragenden Personen oder Institutionen innerhalb von 20 Werktagen Zugang zu den gewünschten Informationen gewähren. Nachdem sich am 21. November seitens des DHS aber immer noch nichts getan hatte, machte die EFF von ihrem Klagerecht Gebrauch. Das Gericht wird aufgefordert, eine Verfügung gegen das DHS zu erlassen, in der die Herausgabe sämtlicher relevanter E-Mails, Briefe, Memoranden und Berichte seit dem 30. Mai 2006 festgeschrieben ist.

Am 30. Mai hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es für eine Weitergabe von Flugpassagierdaten durch EU-Mitgliedsstaaten an die USA keine geeignete Rechtsgrundlage gibt. Washington hatte nach dem 11. September 2001 auf die Übergabe von umfangreichen Fluggastdaten bestanden, um weitere Terroranschläge zu verhindern. Im Jahr 2004 wurde ein Abkommen zur Freigabe der Daten zwischen der EU-Kommission und den USA geschlossen, gegen das die EU-Parlamentarier jedoch erfolgreich klagten. Im Oktober dieses Jahres einigten sich die Regierungsvertreter dann auf das bis 2007 gültige Interimsabkommen, das im Wesentlichen auf dem Vorläuferabkommen von 2004 aufbaut. Geändert wurde aber das Zugriffsverfahren: Die US-Behörden haben keinen direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften mehr, sondern müssen Anträge einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen.

"Wer per Flugzeug von Europa in die USA reist, muss eine Menge persönlicher Daten preisgeben", erklärte EFF-Rechtsanwältin Marcia Hofmann. Die Reisenden hätten ein Recht darauf, zu erfahren, wer Zugriff auf die Daten hat, wie die Informationen geschützt werden und ob das Handling der Daten in den USA mit EU-Recht korreliert. Zahlreiche Politiker in Europa hatten sich zuletzt darüber empört, dass die insgesamt 34 Einzelinformationen, darunter Name, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern laut den neuen Bestimmungen nicht mehr nur an den US-Zoll, sondern ganz offiziell auch an Sicherheitsbehörden wie das FBI oder die CIA übermittelt werden dürfen. (pmz)