Mildes Urteil gegen Agobot-Entwickler

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den Autor von Agobot und Phatbot zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.

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Von
  • Holger Bleich

Die Trojaner/Bot-Familien Agobot und Phatbot hatten vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Am gestrigen Donnerstag nun musste sich der 23-jährige Axel G., Namenspatron und Kopf des Entwicklerteams, vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen in einem Strafprozess für seine Taten verantworten. Die Strafkammer urteilte nach Jugendstrafrecht und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr, die zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt ist.

Axel G. wurde Beihilfe zu spektakulären Botnet-DDoS-Angriffen auf US-amerikanische Onlineshops nachgewiesen, bei denen laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro entstanden sei. Desweiteren hat er zu einem Angriff auf mehrere deutsche Webserver, unter anderem die von Schlund+Partner und der Universität Stuttgart, beigetragen.

Der jetzt 23-jährige Schadcode-Entwickler hat außerdem eingestanden, 2003 ins Intranet des US-amerikanischen Spieleherstellers Valve eingedrungen zu sein. Von dort hatte er den Quellcode des Egoshooters Halflife 2 heruntergeladen, der damals kurz vor der Fertigstellung stand. Valve hatte auf einen Strafantrag verzichtet, deshalb konnte die Staatsanwaltschaft trotz Kenntnis von den Vorgängen diese Tat nicht weiter verfolgen. Bei Computerkriminalität handelt es sich nach deutschem Strafrecht um reine Antragsdelikte.

Nicht belangt wurde Axel G. für die eigentliche Entwicklung seiner Schadsoftware. Das geltende Recht sieht für die Programmierung von Viren, Trojanern und Bots keine Strafen vor. Erst die nachgewiesene Verbreitung unter Umgehung von Sicherheitsschranken ist illegal. Dies könnte sich bald ändern, wenn die Reform des Computerstrafrechts wie von der Bundesregierung geplant in Kraft treten wird. (hob)