Verteidiger im Osnabrücker Dialer-Prozess fordert Freispruch

Der Staatsanwaltschaft sei weder der Nachweis des Betrugs noch des Computerbetrugs gelungen, sagte ein Verteidiger im Prozess um Millionenbetrug mit illegalen Internet-Autodialern.

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  • dpa

Im Osnabrücker Prozess um illegale Internet-Einwahlprogramme hat die Verteidigung am Mittwoch auf Freispruch plädiert. Der Staatsanwaltschaft sei weder der Nachweis des Betrugs noch des Computerbetrugs gelungen, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Ferdinand Dahlmanns. Auch sei die von der Anklagebehörde vorgetragene Schadenssumme von zwölf Millionen Euro durch die Dialer nicht plausibel. Bislang hätten sich bei den Ermittlern nur rund 300 Menschen gemeldet, die einen Schaden von etwa 50.000 Euro geltend gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft geht von 160.000 mutmaßlichen Betrugsopfern aus. Das Verfahren gilt als der bisher größte Prozess zur Internetkriminalität in Deutschland.

Den ursprünglich vier Angeklagten wird vorgeworfen, von Juli 2002 bis September 2003 auf Sexseiten im Internet Autodialer versteckt zu haben. Teilweise hätten die Programme auch die Sicherheitseinstellungen der Computer verändert, sodass die Nutzer nichts von den heimlich installierten Dialern bemerken konnten. Zwei der Angeklagten sind bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Für den verbliebenen 31 Jahre alten Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft sechs Jahre, für seinen 35 Jahre alten Mitangeklagten viereinhalb Jahre Gefängnis.

Die Verteidigung warf der Staatsanwaltschaft vor, entlastendes Material zu Gunsten ihres 31 Jahre alten Mandanten bewusst vernachlässigt zu haben. So gehe die Anklage davon aus, dass sämtliche Dialer illegal waren, obwohl längst nicht alle sicher gestellten Festplatten überprüft worden seien. Auch sei nicht bewiesen worden, dass in allen Fällen Warnhinweise auf die Installation und das Starten des Dialers gefehlt hätten. Vielen der angeblichen Opfer sei bewusst gewesen, dass der Aufruf von Sex- und Erotikseiten im Internet Geld gekostet habe. Es sei der Anklagebehörde nicht gelungen, von den angeblich 160.000 Geschädigten auch nur einen einzigen im Gerichtssaal zu einer Aussage zu bringen. "Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht mit Ruhm bekleckert", sagte der Kölner Anwalt Frank Seebode.

Die Schlussvorträge der Anwälte des noch verbliebenen Angeklagten sollen am 15. Dezember gehalten werden. Die Urteilsverkündung ist für den 20. Dezember angesetzt. (dpa) / (jk)