Microsoft tauscht rechtswidrig beschriftete Vista-DVDs und -Packungen um

Das auf dem Label stehende Wiederverkaufsverbot verstößt hierzulande ebenso gegen geltendes Recht wie die Bindung von Systembuilderversionen an einen bestimmten PC.

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Von
  • Axel Vahldiek

Bei der Beschriftung der deutschsprachigen Windows-Vista-DVDs sind Microsoft mehrere Fehler unterlaufen. Bei dem gravierendsten handelt es sich um ein Wiederverkaufsverbot, das in Deutschland gegen geltendes Recht verstößt: Hierzulande darf man jede Software weiterverkaufen, sofern denn alle Produktbestandteile mit übertragen werden und der Verkäufer die Software von seinem Rechner löscht.

Auf den Verpackungen von Systembuilderversionen steht ein weiterer Hinweis: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden." Doch eine solche Bindung an einen PC ist hierzulande ebenfalls nicht gestattet, was der Bundesgerichtshof bereits 2000 im so genannten OEM-Urteil klarstellte.

Microsoft hatte bereits vor rund einem Monat in einer Stellungnahme "das Versehen außerordentlich" bedauert und angekündigt, dass man die fehlerhaften DVDs und Packungen umtauschen könne. Jetzt ist es soweit: Auf einer Microsoft-Webseite stehen Formulare bereit, die man ausfüllen und zusammen mit dem fehlerhaften Produkt einschicken kann. Anschließend will Microsoft innerhalb von 21 Tagen Ersatz zuschicken. Die Kosten für das Einschicken (Porto/Verpackung) muss der Kunde selbst tragen.

Weiter unklar ist, ob die neuen Datenträger auch um zwei weitere Fehler bereinigt wurden: Erstens heißt es darauf, dass diese "CD" (statt DVD) die 32- oder 64-Bit-Variante enthalte, und zweitens steht auch auf DVDs mit Vista Ultimate, dass die Funktion "Anytime Upgrade" enthalten sei. Die erlaubt es, auf eine besser ausgestattete Vista-Version aufzurüsten, was aber bei Ultimate nicht möglich ist, da diese Version bereits alle Funktionen enthält, eben mit Ausnahme des in diesem Fall sinnlosen Anytime Upgrade. (axv)