Sperrliste für R-Gespräche ab September Pflicht

Die Bundesnetzagentur führt eine Datenbank mit Telefonanschlüssen, an die keine so genannten R-Gespräche vermittelt werden dürfen. Ab September müssen sich alle Anbieter an dem System beteiligen.

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In Deutschland waren sie lange eher unbekannt und den meisten nur aus US-Fernsehserien geläufig: So genannte R-Gespräche, bei denen der Angerufene auf Anfrage die Kosten für das Gespräch übernehmen kann. Seit einiger Zeit gibt es den Service auch hierzulande über Service-Rufnummern; die Rolle der freundliche Dame vom Amt übernehmen spezialisierte Anbieter mit "kostenlosen" Rufnummern. Die berechnen dem Angerufenen dann nicht selten saftige Gebühren – und machen es auch nicht gerade leicht, das Gespräch abzulehnen. Damit Anschlussinhaber auch bestimmen können, dass sie mit solchen Anrufen nicht belästigt werden wollen, führt die Bundesnetzagentur eine Datenbank für gesperrte Nummern ein.

Ab dem 1. September müssen sich alle Telefonanbieter an dem System beteiligen. Heute stellte die Regulierungsbehörde erste Details der neuen Sperrlösung vor. Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Diensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur als Datenbank geführt. Alle Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Während der Eintrag in die Sperrliste kostenlos zu erfolgen hat, können die Anbieter für die Löschung einer Rufnummer ein Entgelt verlangen. (vbr)