US-Berufungsgericht bestätigt FCC-Entscheidung zu VoIP-Diensten

Der 8th Circuit Court of Appeals hat eine Entscheidung der Federal Communications Commission bestätigt, wonach VoIP-Dienstleister von lokalen regulatorischen Maßnahmen, wie sie bei klassischen Telefongesellschaften üblich sind, auszunehmen sind.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat eine Entscheidung der Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) bestätigt, wonach VoIP-Dienstleister von lokalen regulatorischen Maßnahmen, wie sie bei klassischen Telefongesellschaften üblich sind, auszunehmen sind. Das im US-Bundesstaat New Jersey beheimatete Unternehmen Vonage hatte sich bereits im Frühjahr 2004 an die FCC gewandt, nachdem die Minnesota Public Utilities Commission den VoIP-Dienst "DigitalVoice" als normale Telefonie-Dienstleistung eingestuft hatte. Vonage wurde aufgefordert, eine Vollmacht für das Betreiben des Dienstes vorzuweisen. Zudem sollte das Unternehmen den gleichen Regeln und Standards unterliegen wie herkömmliche Telefongesellschaften im Land und beispielsweise die 911-Notrufanforderungen erfüllen.

Die FCC stellte aber fest, dass VoIP-Dienste wie "DigitalVoice" sich nicht einfach in "Intrastate"- und "Interstate"-Komponenten aufteilen lassen. Vielmehr könnten DigitalVoice-Kunden den Dienst über eine Breitbandverbindung praktisch überall nutzen, da sich die Telefonnummer mitnehmen lässt. Allein schon aus diesem Grund müssten bei VoIP-Diensten bundesbehördliche Anordnungen über lokalen Bestimmungen stehen. Zudem widersprächen die Regulierungsanordnungen der Minnesota Commission der De-Regulationsstrategie der FCC. Sich widersprechende VoIP-Richtlinien einzelner Bundesstaaten würden den Durchbruch der IP-Telefonie ebenso untergraben wie die Verbreitung anderer interaktiver Internet-Dienste, hielt die FCC damals fest.

Die drei Richter des in Fargo (North Dakota) ansässigen 8th Circuit Court of Appeals folgten der FCC-Argumentation. VoIP-Kunden könnten "Home Calls" von nahezu überall tätigen und seien damit keinen territorialen Grenzen unterworfen. Der Vorsitzende der Minnesota Public Utilities Commission, Burl Haar, wies unterdessen darauf hin, dass sich VoIP-Anbieter in der Öffentlichkeit als normale Telefondienstleister präsentieren würden. "All ihr Marketing ist darauf ausgelegt, VoIP-Telefonate als ganz normale Telefongespräche zu verkaufen", sagte Haar. Seine Behörde wolle die Entscheidung des Gerichts erst einmal gründlich analysieren und dann entscheiden, ob man gegebenenfalls vor den Supreme Court, den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, ziehen wird. (pmz)