TÜV Nord untersucht Immissionen sächsischer Mobilfunksendeanlagen
Im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk hat der TÜV Nord in 16 sächsischen Kommunen elektromagnetische Felder gemessen. Außergewöhnlich hohe Belastungen, die aber innerhalb der Grenzwerte blieben, ermittelten die Ingenieure in Limbach-Oberfrohna.
Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) bescheinigt nach Nordrhein-Westfalen (2003), Hessen (2004), Niedersachsen (2005) und Thüringen (2006) nun auch Sachsen, dass die Immissionen der im Freistaat installierten Mobilfunksendeanlagen deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Der gesetzlich zulässige Rahmen werde in verschiedenen Netzen jeweils nur zu einem Bruchteil von höchstens fünf Prozent ausgeschöpft, erklärte eine IZMF-Sprecherin am heutigen Dienstag in Dresden. Wie zuvor in den anderen Bundesländern auch, hatte das Informationszentrum bei der zur TÜV-Nord-Gruppe gehördenden EMV Services GmbH eine Messreihe in Auftrag gegeben. Dabei wurde im April und Mai dieses Jahres in 16 Städten und Gemeinden an rund 80 von den Kommunen beziehungsweise den zuständigen Umweltfachbereichen selbst ausgewählten Punkten gemessen. Die Ingenieure nahmen insbesondere elektromagnetische Felder im Wohnbereich und der direkten Umgebung von Schulen und Kindergärten unter die Lupe.
Laut Gutachten (PDF-Datei) wurden an der überwiegenden Mehrzahl der Messpunkte – selbst mit Hochrechnung auf eine theoretische Maximalauslastung der Anlagen – nur wenige Tausendstel der gültigen Grenzwerte erreicht. Diese liegen laut EU-Empfehlung für ortsfeste Sendeanlagen bei der Leistungsflussdichte in D-Netzen bei 4,7 Watt pro Quadratmeter, in E-Netzen bei 9,2 Watt pro Quadratmeter und in UMTS-Netzen bei 10 Watt pro Quadratmeter. Den höchsten (hochgerechneten) Wert ermittelten die Ingenieure in Limbach-Oberfrohna. Im dritten Stock eines Gebäudes in der Bernhardstraße wurden 262,7 mW pro Quadratmeter gemessen – also rund das 130-fache der sonstigen Messwerte in der Industriestadt im Chemnitzer Land. Grund sind die Hauptstrahlrichtungen von gleich zwei Sendeanlagen, die rund 30 und 60 Meter entfernt von dem Haus aufgebaut sind. Das IZMF hält dazu fest, dass solche baulichen Konfigurationen in der Praxis "allerdings sehr selten" auftreten würden.
In einer Pressemitteilung zu der Messreihe in Sachsen schreibt das von Mobilfunknetzbetreibern gegründete Informationszentrum Mobilfunk, dass sich am Beispiel Limbach-Oberfrohna besonders gut zeigen lasse, wie schnell die Leistungsflussdichte mit der Entfernung abnimmt. Für die 30 Meter entfernt stehende Anlage habe die Bundesnetzagentur einen standortbezogenen Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung von 11,40 m errechnet. Das bedeute, dass innerhalb dieser Sicherheitszone, in der sich abgesehen vom Betriebspersonal niemand aufhalten dürfe, die auftretende Leistungsflussdichte den zulässigen Grenzwert theoretisch sogar überschreiten könne. Doch schon in einer Entfernung von nur 30 Meter zur Anlage seien in Limbach-Oberfrohna lediglich noch 5 Prozent Grenzwertausschöpfung ermittelt worden. Auf die von den Ingenieuren im Gutachten festgehaltene zweite Hauptstrahlrichtung einer weiteren Sendeanlage in unmittelbarer Nähe des Hauses geht das IZMF in der Mitteilung mit keinem Wort ein.
Vielmehr wird dahingehend beschwichtigt, dass speziell bei der fraglichen Station weniger Kanäle in Betrieb seien, als bei der Bundesnetzagentur beantragt wurden. Auch würden Basisstationen wie diese nie permanent mit allen beantragten Kanälen auf maximaler Sendeleistung arbeiten. Dass die theoretische Vollauslastung in der Praxis nie erreicht werde, bestätige auch eine Langzeitmessung über 24 Stunden im Regierungspräsidium Chemnitz. Selbst in Spitzenverkehrszeiten seien im Mittel nur 0,001 Prozent des zulässigen Grenzwertes bezogen auf die Leistungsflussdichte ausgeschöpft worden. Was wiederum Dr. Matthias Otto von der gemeinnützigen Kinderumwelt GmbH in Osnabrück auf den Plan ruft, die eng mit dem IZMF zusammenarbeitet: "Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es derzeit bei derart geringen Feldstärken keinen begründeten Verdacht auf Gesundheitsrisiken." (pmz)