Massive Kritik an Veröffentlichungen zu Abgeordneten-Nebeneinkünften

Während sich Anwaltsverbände gegen jede Veröffentlichung wandten, forderte der Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim eine weiter gehende Transparenz.

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  • dpa

Die teilweise Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten im Internet hat massive Kritik ausgelöst. Während sich Anwaltsverbände gegen jede Veröffentlichung wandten, forderte der Verwaltungswissenschaftler Hans Herbert von Arnim eine weiter gehende Transparenz. Wie die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International befürwortete er in einem Gespräch mit der dpa detailliertere Angaben zu den Nebeneinkünften. Sie werden bislang nur in Größenordnungen genannt.

Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der mit acht Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht erheblichen Änderungsbedarf. Das Gesetz verfehle seine eigentlichen Ziele, sagte er dem Tagesspiegel. Es sei nicht zu erkennen, ob die Parlamentarier in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt würden. Er forderte schnelle Änderungen an dem Gesetz.

Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger, ebenfalls einer der Kläger, sagte der Passauer Neuen Presse": "Praktikabel ist die Regelung nicht." Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzu gekommene müssten unterschiedlich behandelt werden. Uwe Küster, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem Blatt: "Das Urteil war nur ein Sieg dritter Klasse. Rechtsfrieden erhalten wir damit nicht." Er forderte: "Wir müssen die Regelung noch mal im Herbst entlang der Argumente der Verfassungsrichter überarbeiten."

Von Arnim sagte: "Wenn das, was die Karlsruher Kläger nun veröffentlicht haben, wirklich alles ist, versteht man nicht, warum sie überhaupt geklagt haben." Falls sich herausstelle, dass die Veröffentlichungen im Internet noch nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprächen, stelle sich die Frage nach der Verantwortlichkeit für diese Panne – entweder des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) oder der betroffenen Abgeordneten.

Schwierigkeiten für die zahlreichen Anwälte unter den Parlamentariern beklagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek. Wenn sie nur wenige Mandate wahrnähmen, lasse sich auch von einer pauschalen Angabe möglicherweise auf ihre Mandanten schließen, sagte er dem Tagesspiegel. "Es wird in Zukunft schwieriger, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen", sagte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger, dem Blatt.

Auf der Internet-Seite des Bundestages werden drei Kategorien für die einmaligen oder regelmäßigen Hinzuverdienste der Abgeordneten mitgeteilt: zwischen 1000 und 3500 Euro, zwischen 3500 und 7000 Euro und mehr als 7000 Euro. Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden.

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(dpa) / (anw)