US-Senat entscheidet ĂĽber neues Cybercrime-Gesetz
Das Gesetz soll Bundesbehörden mehr Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Identitätsdiebstahl, Hacker-Attacken oder Bot-Netzen einräumen, sowie Opfern zu verbesserten Schadensersatzansprüchen verhelfen.
Im US-Senat hat eine Gesetzesvorlage zur effektiveren Bekämpfung von Cyberkriminalität den Justizausschuss passiert. Der vom republikanischen Senator Orrin P. Hatch und seinem demokratischen Kollegen Joseph Biden vorgelegte Cyber Crime Act wurde vom Ausschuss in den ebenfalls neuen "Identify Theft Enforcement and Restitution Act" aufgenommen und soll der Kammer nun zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Gesetz soll die Möglichkeiten der Strafverfolgung und Schadensersatzforderung bei Hacker-Angriffen, Daten- und Identitätsdiebstahl sowie der Verbreitung von Computerviren oder Trojanern der aktuellen technischen Entwicklung anpassen und damit verbessern.
Das kombinierte Gesetz senkt einige Hürden, welche für die Verfolgung von Computerkriminalität durch Bundesbehörden galten. So wurde die bisherige Mindestschadensumme von 5.000 US-Dollar ebenso gestrichen wie die Voraussetzung, dass zum Beispiel ein Hacking-Angriff über Bundesstaatsgrenzen hinweg begangen werden musste. Auch Aktivitäten, die nur kleinen Schaden bei einer größeren Anzahl von Rechnern verursachen, sind nach dem neuen Gesetz ein Fall für die Bundesbehörden. So verbietet das Gesetz den Aufbau und Betrieb eines Bot-Netzes, ohne dass dabei tatsächlich größerer Schaden entstanden sein muss.
Neu ist in dem Gesetz eine Klausel gegen Daten- und Identitätsdiebstahl, die schon die Androhung von Datendiebstahl oder -veröffentlichung mit Bereicherungsabsichten unter Strafe stellt. Zudem sollen Opfer von Identitätsdiebstahl künftig nicht nur Entschädigungen für entstandenen Schaden, sondern auch den zeitlichen Aufwand für die Neuordnung ihrer durch Identitätsdiebstahl beeinträchtigten persönlichen Angelegenheiten geltend machen können. (vbr)