Bundesgerichtshof bestätigt Canon-Patent

Der Versuch des Alternativ-Anbieters Pelikan, ein umstrittenes Patent auf Tintenpatronen zu Fall zu bringen, ist in letzter Instanz gescheitert.

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Von
  • Tim Gerber

Der Druckerhersteller Canon hat sich im Streit um eines seiner Patente auf Tintenpatronen in letzter Instanz gegen den Alternativ-Anbieter Pelikan durchsetzen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte eine Mitteilung Canons, wonach die gegen ein Urteil des Bundespatentgerichts vom 24. September 2003 eingelegte Berufung abgewiesen wurde. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung steht noch aus. Pelikan hatte zunächst die Nichtigkeitserklärung des Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt und gegen die Ablehnung erfolglos geklagt. Mit der BGH-Entscheidung ist der Versuch, das streitige Canon-Patent für nichtig erklären zu lassen, endgültig gescheitert.

Auslöser für den Streit ist eine von Canon bereits im Jahr 2002 initiierte Schadensersatzklage gegen Pelikan vor dem Landgericht Düsseldorf, die sowohl in erster Instanz als auch in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich war. Pelikan ist gegen die Düsseldorfer Entscheidungen in Revision beim BGH gegangen. Dieser hatte das Revisionsverfahren wegen des noch laufenden Verfahrens über den Bestand des zugrunde liegenden Patents zunächst ausgesetzt. Nun wird mit einer Wiederaufnahme des Schadensersatzerfahrens gerechnet. (tig)