Aigner und Reding: Geschäfte in der EU nur mit EU-Datenschutz
In einer gemeinsamen Erklärung verlangen die EU-Justizkommissarin Vivane Reding und Deutschlands Verbraucherministerin Ilse Aigner, dass in der EU tätige Unternehmen sich in jedem Fall an das europäische Datenschutzrecht halten.
Ende Januar will die EU-Kommission eine neue Fassung der bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 vorstellen. Dabei wird es auch um die Regeln für in der EU tätige US-Unternehmen gehen. Bislang müssen sie nach dem Patriot Act US-Behörden Zugriff auf alle bei ihnen gespeicherten Daten gewähren – auch auf die von EU-Bürgern und -Unternehmen.
Nach Auffassung der deutschen Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und der EU-Justizkommissarin Vivane Reding soll sich das ändern. Das geht aus einer Erklärung der beiden Politikerinnen hervor, die sie nach einem Treffen in Brüssel veröffentlichten: "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollen. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen." Ausdrücklich verlangen sie, dass sich Soziale "Netzwerke an EU-Recht halten, […] selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden oder Daten in sogenannten 'Clouds' speichern."
Verbraucher sollen in Zukunft "jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere Daten, die sie selbst ins Internet stellen", heißt es weiter zu einem von den beiden Politikerinnen schon länger angedachten "digitalen Radiergummi". Nicht ausdrücklich erwähnt werden in der Erklärung die Cloud-Anbieter selbst. Google und Microsoft hatten darauf hingewiesen, dass sie als US-Firmen der dortigen Gesetzgebung unterliegen. Aigner und Reding zufolge müssten jedoch auch sie in Zukunft das EU-Datenschutzniveau gewährleisten. Bislang können sich US-Unternehmen beim Speichern von Kundendaten auf das Safe-Harbor-Abkommen berufen. Dessen Einhaltung wird jedoch kaum geprüft. (ck)