Airlines mĂĽssen beim Online-Kauf sofort Endpreise anzeigen

Alle Kosten wie Steuern und GebĂĽhren mĂĽssen bei Flug-Online-Buchungen von Anfang an im Endpreis enthalten sein, entschied jetzt ein Bundesgericht.

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Landendes Flugeug

Wer FlĂĽge online buchen will, soll jederzeit die echten Kosten angezeigt bekommen, so das BGH.

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Von
  • Raimund Schesswendter

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen von vornherein alle Kosten in den Endpreis einrechnen und anzeigen. Der Bundesgerichtshof hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben und der ersten Instanz, dem Berliner Kammergericht, Recht gegeben. Der Verband hatte die Fluggesellschaft Air Berlin wegen seiner Buchungsanzeigen auf dem unternehmenseigenen Online-Portal verklagt. Die Preise hatte die Airline 2008 und 2009 dort ohne Steuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschläge ausgezeichnet.

Der vzbv wandte sich dagegen, dass die Endpreise seinerzeit nicht sofort sichtbar waren. Die Karlsruher Richter hatten den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt. Die Kollegen des EuGH erklärten im Januar daraufhin die Praxis von Air Berlin für nicht rechtens. Der BGH setzte nun das Urteil in deutsches Recht um und entschied: Die Anzeigepraxis der Airline in den Jahren 2008 und 2009 habe gegen EU-Recht und damit gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Fluggesellschaften verwenden die verkürzte Darstellung ihrer Preise im Internet nach Angaben des vzbv inzwischen nicht mehr. (mit Material der dpa) / (rsr)