Anti-Piraterie-Abkommen ACTA muss durch den Bundestag

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrĂĽĂźt den Verzicht auf Netzsperren in dem nun nahezu ausverhandelten Anti-Piraterie-Abkommen, das nach Angaben des Bundesjustizministeriums noch vom Parlament abgenickt werden muss.

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Von
  • Monika Ermert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßt den Verzicht auf Netzsperren in fast endgültigen Version des Piraterieabkommen ACTA, die am Mittwoch veröffentlicht worden war. "Es ist gut, dass der Verhandlungstext zu ACTA keine Regelungen zu Internetsperren enthält", erklärte die Ministerin gegenüber heise online. Der Kommission sei es gelungen, "das Kapitel über die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld auf allgemeine Grundsätze zu beschränken und kritische Punkte herauszuverhandeln".

"Die Bundesregierung hat von Anfang an sehr deutlich gemacht, ein völkerrechtliches Abkommen nicht zu akzeptieren, wenn es obligatorische Netzsperren enthält", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Es gebe "zu Recht" Bedenken gegen Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Die nun erzielten Verhandlungsergebnisse stimmten mit dem derzeitigen europäischen und deutschen Recht überein.

Die Verhandlungspartner hatten am Mittwoch eine nahezu endgültige Fassung des Abkommens vorgelegt. Die letzten offenen Fragen wollen die 37 teilnehmenden Staaten noch per E-Mail klären. "Es wird keine große Verhandlungsrunde mehr geben", erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Das Abkommen muss noch vom Bundestag bestätigt werden. Der Sprecher erklärte, dass ACTA als sogenannter gemischter Vertrag direkt von den EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden und ein normales Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müsse. Die in ACTA vorgesehenen strafrechtlichen Regelungen machen diese Zustimmung notwendig.

Sowohl in Brüssel als auch in Berlin zeigte man sich auch zufrieden damit, dass beim Haftungsregime für Internet Service Provider (ISP) keine Veränderungen im bestehenden EU-Recht notwendig sind. Die Preisgabe von Kundendaten durch ISPs bei Urheberrechtsverfahren ist als freiwillige Maßnahme aufgeführt.

Der kanadische Urheberrechtsexperte Michael Geist sprach in einer ersten Analyse von einer "Ultra-Lite Version" des Abkommens. Das von den Vereinigten Staaten initiierte Internetkapitel sei ein "Misserfolg fĂĽr die USA". Sowohl beim Haftungsregime fĂĽr ISP als auch bei Sanktionen fĂĽr die Umgehung von SchutzmaĂźnahmen seien die USA schlieĂźlich eingeknickt. Sanktionen gegen das Knacken von Kopierschutztechnologie stehen nun unter dem Vorbehalt nationalen Rechts.

Die Organisation Knowledge Ecology International (KEI) warnt dagegen, dass die nach viel Kritik an ACTA aufgenommene Präambel zwar verschiedene Hinweis auf Schranken enthalte. Welche Wirkung die Präambel entfalte, sei aber unklar. Zudem gehe ACTA bei den Schadenersatzregelungen weit über das einschlägige TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) hinaus. In diesem Punkt müssten die USA, aber auch andere Verhandlungspartner ihre Gesetze ändern.

Begrüßt wurde das Abkommen indes vom Verband der Musikindustrie in den USA. RIAA-Vizepräsident Neil Turkewitz sagte, ACTA liefere zwar nicht alle Antworten für den Kampf der Regierungen gegen die Piraterie., es sei aber ein wichtiger Schritt vorwärts. Für die Filmbranche hatte die Motion Picture Association of America (MPAA) das Abkommen bereits am Montag als wichtiges Signal gelobt (PDF Datei) und damit kritische Nachfragen provoziert, ob sie schon vor der Öffentlichkeit und den Parlamenten mit dem Text bedacht worden war.

(vbr)