Apple streicht umstrittene In-App-Kaufvorgabe

In den überarbeiteten Richtlinien zur App-Store-Zulassung fehlt plötzlich eine Schlüsselpassage: Externe Kaufinhalte wie Bücher oder Magazine müssen nicht mehr zwingend auch zum In-App-Kauf angeboten werden.

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Apple hat vor kurzem die App-Store-Zulassungsrichtlinien überarbeitet und dabei eine entscheidende Passage geändert, wie Mac & i aus Entwicklerkreisen erfuhr: Apps, die außerhalb der Anwendung erworbene Inhalte, genauer gesagt Magazine, Zeitungen, Bücher, Audio- oder Videomaterial, darstellen oder abspielen, müssen diese Inhalte nicht mehr parallel als In-App-Kauf "zum gleichen oder niedrigeren Preis" anbieten.

Unverändert bleibt, dass Apps "nicht mit einem Knopf oder externen Link" aus der App heraus auf die externe Inhalte-Kaufmöglichkeit verweisen dürfen. Apps, die beispielsweise einen "Kaufen"-Knopf anzeigen, der "auf eine Website verweist, um ein digitales Buch zu kaufen", werden nicht in den App Store gelassen, betont Apple in den Zulassungsrichtlinien.

Wiewohl die Änderung einen entscheidenden Richtungswechsel Apples zu Gunsten der Inhalteanbieter andeutet, bleiben die praktischen Auswirkungen unklar, bis sich das Unternehmen zum Thema äußert. Apple Deutschland wollte die Änderung gegenüber Mac & i nicht kommentieren.

Der In-App-Kaufzwang galt seit der Einführung der In-App-Abonnements Mitte Februar 2011 und löste im Frühjahr erhebliche Aufregung unter Verlegern und Inhalteanbietern aus. Ein rein auf die iOS-Plattform ausgelegter E-Book-Anbieter führte die Regelung gar als Grund für die Firmenaufgabe an. Bei In-App-Käufen kassiert Apple 30 Prozent des vom Anbieter festgelegten Nettopreises. (lbe)