Arctic und AMD streiten über die Marke „Fusion“

Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit AMD über die Verwendung der Marke "Fusion" wendet sich Arctic nun an den Handel und fordert die Einstellung des Vertriebs von AMD-Fusion-Produkten.

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Von
  • Georg Schnurer

AMDs Mobile Fusion Chip.

"Fusion" – das ist für viele ein Synonym für AMDs Variante einer Integration von Prozessor und Grafikchip. Der Prozessorhersteller selbst nutzt den Begriff "Fusion" dagegen nicht als Prozessorbezeichnung, sondern lediglich als Bezeichnung für ein Konzept. Es findet in allen aktuellen AMD-Plattformen der Serien A4, A6, A8 sowie in den E- und G-Modellen der CPUs mit integrierter Grafik Anwendung. Die Arctic Switzerland AG nutzt "Fusion" dagegen als Bezeichnung für Netzteile und hat die Wortmarke von der Boot Up international Ltd. lizenziert. Boot Up wiederum hat "Fusion" am 13. Januar 2006 (Antragsdatum) in der Klasse 9 als europäische Marke geschützt (EM 4833431, eingetragen am 15.1.2007).

Nach Ansicht von Arctic verletzen alle Anbieter von PCs, Notebooks, Mainboards und CPUs/APUs mit Chipsätzen oder Prozessoren, die unter der Bezeichnung "Fusion" angeboten werden, die eigenen Markenrechte. Aus diesem Grund, so teilte uns Arctic-Sales Director Peter Jankowski auf Nachfrage mit, sei man an AMD Deutschland herangetreten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nachdem das nicht möglich war, habe man AMD am 20. September 2011 abgemahnt und die Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Fusion" sowie einen Ausgleich für die aus Sicht von Arctic missbräuchliche Nutzung der Marke gefordert, erklärte Jankowski.

Fusion 550RF - nur eines von vielen Netzteilen aus der Fusion-Serie von Arctic.

AMD Deutschland hat nach Darstellung von Arctic direkte Gespräche abgelehnt und stattdessen ein Anwaltsbüro mit den Verhandlungen beauftragt. Allerdings sei das letztlich unterbreitete Angebot für eine Generallizenzierung inakzeptabel gewesen. Die von AMD angebotene Lizenzzahlung habe sich unterhalb der tatsächlich für Arctic bereits entstandenen Anwaltskosten bewegt, sagte Jankowski. Zudem hätte AMD die Auffassung vertreten, dass man den Begriff "Fusion" überhaupt nicht für eigene Produkte verwende. Wenn dieser Begriff im Handel auftauche, läge das in der Verantwortung des Handels, so schilderte uns der Sales Manager den Verlauf der Verhandlungen.

Damit sei die Arctic Switzerland AG gezwungen gewesen, sich direkt an den Handel zu wenden. In einem Schreiben an 18 Händler und Distributoren in Deutschland, Frankreich und Österreich forderte Arctic deshalb die sofortige Einstellung des Vertriebs aller AMD-Fusion-Notebooks, PCs, Mainboards und Chips. Namentlich nannte Arctic in dem Schreiben die folgenden CPUs/APUs: A-8 3870K, A-8 3850, A-8 3820, A-8 3800, A6-3670K, A6-3650, A-8 3620, A6-3600, A6-3500, A4-3420, A4-3400, A4-3300, E2-3200, E2-3000M, A4-3300M, A4-3305M, A4-3320M, A4-3310MX, A4-3330MX, A6-3400M, A6-3410MX, A6-3420M, A6-3430MX, A8-3500M, A8-3510MX, A8-3520M, A8-3530MX, A8-3550MX, Z-01, C-30, C-50, C-60, E-240, E-300, E-350, E-450, G-Series T24L, G-Series T30L, G-Series T48L, G-Series T40R, G-Series T40E, G-Series T40N, G-Series T44R, G-Series T48N, G-Series T52R, G-Series T56N. Die Marke Fusion verletzen nach Ansicht von Arctic darüber hinaus auch Produkte, die die AMD-Chipsätze A50M, A60M, A70M, A55T, A68M, A45, A55, A75, A85X sowie A55E enthalten. Neben dem Vertriebsstop forderte Arctic von den angeschriebenen Unternehmen auch Einkaufs- und Verkaufsnachweise für die betroffenen Produkte.

Keine Abmahnung

Bei dem Schreiben an die 18 Unternehmen handele es sich nicht um eine Abmahnung, betonte Jankowski. Es würden auch keinerlei Abmahngebühren oder ähnliches verlangt. Ziel der Aktion sei es lediglich, den letztlichen Importeur der Waren in die EU ausfindig zu machen um dann gegen diesen vorzugehen. "Wir wollen weder die Händler noch die Distribution verärgern", betonte der Arctic-Manager im Gespräch mit heise resale. Deshalb habe man mit der Aktion auch bis zum Ende des Jahresendgeschäfts gewartet. In erster Linie gehe es Arctic um den Schutz der eigenen Marke, betonte Jankowski. Man hätte sich hier gern im Vorfeld mit AMD geeinigt. Da das aber nicht möglich gewesen sei, müsse man nun doch den Handel behelligen.

Dass aus dieser Aktion nun eine so große Welle geworden sei, läge überhaupt nicht im Interesse von Arctic, betonte Peter Jankowski. Man sei deshalb auch nicht besonders glücklich über die Meldung, die das Händlerpreisportal ITscope am Donnerstag an seine annähernd 50.000 registrierten Händler verschickt habe. In dieser Nachricht schreibt ITscope – laut Jankowski fälschlicherweise –, dass Arctic Händler markenrechtlich abgemahnt habe, die IT-Produkte mit AMD-Prozessoren oder Chipsätze der Fusion-Reihe verkauften. Darüber hinaus kündigte ITscoope in der Nachricht an, bis zur Klärung der Angelegenheit Produkte, die die Wörter AMD und Fusion enthalten, für Exporte zu sperren. Damit durch diese Aktion kein falsches Bild im Handel entstehe, habe man am heutigen 20. Januar eine Pressemitteilung mit einer Richtigstellung der Fakten verbreitete, erklärte Jankowski.

Eine Stellungnahme von AMD war bis zum Redaktionsschluss nicht zu erhalten. (gs)