Besitzstreit um Facebook [Update]

Paul Ceglia behauptet, 84 Prozent Anteil an dem Social Network zu haben. Das ergebe sich aus einem Arbeitsvertrag zwischen ihm und Mark Zuckerberg ĂĽber die Erstellung einer Website, auf der Facebook basiere.

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Von
  • Andreas Wilkens

Der US-Amerikaner Paul Ceglia behauptet, er habe Anspruch auf 84 Prozent Anteile am Social Network Facebook. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist er Ende vergangenen Monats vor ein Gericht im Allegany County im US-Bundesstaat New York gezogen, berichten nun US-amerikanische Medien. [Update: Dort hat er zu seiner Klage einen Vertrag vom 28. April 2003 zwischen ihm und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vorgelegt, aus dem ihm für die Entwicklung und Gestaltung einer Webseite "50 Prozent Anteile an dem fertigen Produkt" zustehe. Für die Anteile habe Ceglia 1000 US-Dollar bezahlt.]

Außerdem seien Ceglia 1 Prozent Anteil für jeden Tag zugestanden worden, an dem sich der Start der Website verzögere. Ceglia hat nach eigenen Angaben die Website "The Face Book" wie vereinbart zum 1. Januar 2004 fertiggestellt. Online ging sie 34 Tage später am 4. Februar 2004. Die Website sei von "Thefacebook.com" in "Facebook.com" und schließlich in dem Unternehmen Facebook Inc. aufgegangen. Das Geschäft sei also kontinuierlich betrieben worden, Ceglia habe darum Anspruch auf 84 Prozent aller Einnahmen, die seit dem 28. April 2003 damit erzielt wurden.

Das Social Network, das mittlerweile 500 Millionen Nutzer zählt und dessen Wert auf 6,5 Milliarden US-Dollar geschätzt wird, wies den Vorstoß als "völlig unseriös" zurück. Das Social Network hat den Antrag gestellt, den Fall an ein US-Bundesgericht zu überweisen.

Richter Thomas Brown ordnete bis zur Entscheidung in der Sache vorläufig an, dass Facebook bis auf Weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf, wie das Wall Street Journal berichtete. Nach Informationen der Zeitung hat der Kläger bereits anderweitig mit der Justiz zu tun – Ceglia wird demnach beschuldigt, Kunden seines Holzbrennstoffgeschäfts betrogen zu haben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Mark Zuckerberg hat laut dem Bericht im Oktober und November 2003 einen Facebook-Vorgänger namens Facemash entwickelt. Die Domain thefacebook.com ist seit dem 11. Januar 2004 in Zuckerbergs Besitz. (anw)