Bessere Koexistenz im 2,4-GHz-Band durch neue Norm
Mit einer ab Neujahr geltenden Europa-Norm sollen sich konkurrierende Funksysteme im 2,4-GHz-Band besser vertragen. Bis die Norm wirkt, wird es aber dauern.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt für im 2,4-GHz-ISM-Band tätige Funksysteme – WLAN, Bluetooth, Babyphone, Überwachungskameras und anderes – die Prüfnorm EN 300 328 in der Version 1.8.1 (PDF). Während WLAN mit seinem Kanalzugriffsverfahren CSMA/CA (Carrier Sense Multiple Access with Collision Avoidance) schon seit jeher auf Koexistenz durch Listen-Before-Talk (LBT) eingerichtet ist, gibt es andere zugelassene Systeme, die einfach drauflos senden, beispielsweise analoge Audio/Video-Brücken, die TV-Bild und -Ton drahtlos ins Nebenzimmer übertragen.
Beim WLAN ändert sich durch die neue Norm wenig: Es wird lediglich eine verbindliche Schwelle für die Erkennung fremder Signale im Funkkanal festgelegt, oberhalb der das WLAN-Gerät zu schweigen hat. Lediglich bei Systemen, die in stark belegten Bereichen arbeiten, könnte der Durchsatz etwas zurückgehen, weil sie häufiger einen belegten Kanal erkennen.
Für Systeme, die kein LBT machen, muss der Hersteller belegen, dass sein Gerät den Funkkanal nur mit einem bestimmten maximalen Tastverhältnis (relative Sendedauer) benutzt: Arbeitet das Gerät mit der maximal erlaubten Sendeleistung von 100 Milliwatt EIRP, dann darf es höchstens 10 Prozent der Zeit senden. Belegt es den Kanal häufiger, muss es seine Leistung entsprechend zurückschrauben.
Bis sich durch diese Änderungen aber tatsächlich eine bessere Koexistenz von Funksystemen im 2,4-GHz-Band einstellt, wird es noch geraume Zeit dauern. Denn vor dem 1.1.2015 verkaufte Geräte dürfen wegen des Bestandschutzes selbstverständlich weiter betrieben werden, bis sie ausfallen. Das gleiche gilt übrigens für 5-GHz-fähige Produkte, die die für das Band schon länger geltende EN 301 893 in der Version 1.7.1 (PDF) erfüllen müssen, die ebenfalls die Koexistenz deutlicher definiert. (ea)